Politik

Verstoß gegen das Völkerrecht? Cannabis-Freigabe widerspricht UN-Übereinkommen

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Der UN-Drogenkontrollrat betont, dass eine Legalisierung von Cannabis nicht mit dem Völkerrecht vereinbar wäre.

Der UN-Drogenkontrollrat betont, dass eine Legalisierung von Cannabis nicht mit dem Völkerrecht vereinbar wäre.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach Kritik von Medizinern, Rechtsexperten und aus der Politik warnt nun der UN-Drogenkontrollrat vor der Cannabis-Legalisierung, da sie dem UN-Drogenübereinkommen widerspricht. Stattdessen werden andere Wege genannt, um Besitz und Konsum zu entkriminalisieren.

Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung auf die Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und den bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen. Das Gremium habe aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden darf, hieß es im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.

Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen.

Kritik aus mehreren Richtungen

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die damit verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU und CSU argumentiert, Deutschland verstoße mit der Legalisierung gegen das Völker- und das Europarecht.

Quelle: ntv.de, mes/dpa

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