Politik

Gutachten des Bundestags Cannabis-Legalisierung könnte an EU-Recht scheitern

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
In sogenannten Cannabis Social Clubs sollen Mitglieder gemeinsam THC-haltigen Hanf anbauen dürfen - jedoch nur zum Zweck des Eigenkonsums.

In sogenannten Cannabis Social Clubs sollen Mitglieder gemeinsam THC-haltigen Hanf anbauen dürfen - jedoch nur zum Zweck des Eigenkonsums.

(Foto: dpa)

Die Ampel will die Freigabe von Cannabis in diesem Jahr regeln, doch die Pläne müssen noch einen europarechtlichen Check bestehen. Auf Initiative der CSU zeigt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf, welche Fallstricke die bekannt gewordenen Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach haben.

Teile der Ampel-Pläne für eine Legalisierung von Cannabis sind womöglich nicht mit Europarecht vereinbar. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Zwar halte es das Gutachten prinzipiell für möglich, den Privatkonsum - also Besitz, Kauf und Anbau - straffrei zu stellen, heißt es in dem Bericht. Die deutlich weitergehenden Pläne der Koalition seien aber europarechtlich problematisch.

Vor dem Hintergrund europarechtlicher Verträge sei davon auszugehen, dass "der ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken erfolgende Umgang mit Cannabis legalisiert werden darf", heißt es in dem Gutachten. Eigenanbau und Konsum könnten demnach entkriminalisiert werden.

Auch der gemeinsame Anbau in Vereinen wäre nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes - wenn auch unter strengen Auflagen - möglich. Kompliziert sei aber die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Mitglieder ihre Pflanzen nicht selbst aufziehen.

Die Bundesregierung will Cannabis noch in diesem Jahr teilweise legalisieren. Grundsätzlich soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden. Den bisherigen Regierungsplänen zufolge sollen zugelassene Clubs in Deutschland reine "Anbauvereinigungen" sein. Cannabis soll nur an Mitglieder ausgegeben werden dürfen. Einen freien Verkauf in speziellen Läden soll es nicht geben. Geplant ist, dies später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.

Ladenverkauf wohl nur an bestimmte Personen europarechtskonform

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht seine Skepsis gegenüber den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD bestätigt. "Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs", sagte Pilsinger dem "Spiegel", der zunächst über das Gutachten berichtet hatte.

"Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch." Daher sei der aktuelle Gesetzentwurf der "Ampel" hinsichtlich der geplanten Anbauvereinigungen "höchstwahrscheinlich nicht mit dem Europarecht vereinbar".

Mehr zum Thema

Auch bei der Zulassung von Cannabis-Läden in Modellregionen sieht Pilsinger rechtliche Probleme. Das Gutachten bezweifele "stark, dass staatliche oder staatlich kontrollierte Cannabis-Anbau- und -Abgabesysteme" europarechtskonform wären, sagte Pilsinger. Konkret heißt es im Gutachten, es sei fraglich, ob die Beschaffungsmaßnahmen "wie etwa die Einrichtung eines staatlichen/staatlich kontrollierten Anbau- und Abgabesystems zu Genusszwecken von der mitgliedstaatlichen Entkriminalisierungsfreiheit gedeckt sind".

Laut dem Gutachten sind Cannabis-Modellprojekte nur möglich, wenn sie so gestaltet sind, "dass sie tatsächlich ausschließlich medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen und die kontrollierte Abgabe an einen sehr eingeschränkten Personenkreis abgesichert ist", betonte Pilsinger. "Daher ist eine Legalisierung von Cannabis durch die Hintertür über Modellregionen, die ganze Großstädte oder große Regionen umfassen können, rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig".

Quelle: ntv.de, jog/AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen