Politik

CDU stoppt Vorstoß "Containern" bleibt verboten

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Es gehe auch um Haftungsfragen, falls man von verdorbenen Lebensmitteln aus Containern krank werde.

(Foto: imago images / Eckhard Stengel)

Das Entwenden von oft noch genießbaren Lebensmitteln aus Containern gilt als Diebstahl. Einen Antrag auf Legalisierung lehnen die CDU-geführten Bundesländer nun ab. Der Grund: Sie wollen nicht, dass sich Menschen in eine "unwürdige und hygienisch problematische Situation" begeben.

Die Justizminister der Länder haben sich nicht auf einen Vorstoß einigen können, das "Containern" zu legalisieren. Die Mehrheit der CDU-Länder lehnte einen entsprechenden Antrag von Hamburgs Grünen-Justizsenator Till Steffen ab, wie zum Abschluss der Justizministerkonferenz in Lübeck-Travemünde mitgeteilt wurde. Dafür fordern sie eine engagierte Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung.

Bisher wird das Entwenden von in der Regel abgelaufenen, aber oft noch verwendbaren Lebensmitteln aus Containern als Diebstahl oder Hausfriedensbruch strafrechtlich geahndet. "Wir wollen nicht, dass sich Menschen in eine solche menschenunwürdige und hygienische problematische Situation begeben", sagte der Sprecher der CDU-geführten Länder, Sachsens Justizminister, Sebastian Gemkow nach der Konferenz im Atlantic Grand Hotel direkt an der Ostsee. Es gehe auch um Haftungsfragen, falls jemand verdorbene Lebensmittel aus Containern esse und krank werde.

Im Übrigen biete das Strafverfahrensrecht bereits Möglichkeiten, auf Strafen zu verzichten, ergänzte Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack als Gastgeberin der Konferenz. Gemkow betonte zudem, "auch aus dogmatischen strafrechtlichen Aspekten" stehe das Containern "nicht zu Unrecht unter Strafe".

Frankreich als Vorbild?

Dagegen zeigte sich Hamburgs Justizsenator Steffen enttäuscht. "Hier hat das Strafrecht nichts zu suchen." Wenn Supermärkte abgelaufene oder verdorbene Lebensmittel in Containern entsorgten, könne dies juristisch als Eigentumsaufgabe, also der Verzicht auf entsprechende Lebensmittel, betrachtet werden. Diskutiert worden sei auch die Möglichkeit der Justizminister, die Staatsanwaltschaften anzuweisen, solche Fälle wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die meisten Menschen könnten die derzeitige Rechtslage nicht verstehen.

Im April hatte die Bundestagsfraktion der Linken die Bundesregierung aufgefordert, das Einsammeln weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern straffrei zu stellen und einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Nach Berechnungen der Universität Stuttgart landen in Deutschland jährlich fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von jährlich mehr als 18 Millionen Tonnen verschwendeter Lebensmittel aus.

Andere EU-Staaten gehen zum Teil bereits per Gesetz gegen die Verschwendung von Lebensmitteln vor: In Frankreich etwa sind Supermärkte mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern seit 2016 per Gesetz verpflichtet, eine Partnerschaft mit einer Hilfsorganisation abzuschließen, die unverkaufte Lebensmittel abnimmt. In Tschechien müssen Supermärkte unverkaufte Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen spenden.

"Wer Lebensmittel wegschmeißt, macht sich strafbar"

Die Justizministerkonferenz bat die Bundesregierung, alternative Abgabeformen von Lebensmitteln - etwa an Tafeln - zu entwickeln. Dies sollte insbesondere für große Lebensmittelketten gelten, ohne dass diese Nachteile dabei haben.

Die Studentinnen Caro und Franzi, die den Justizministern in Lübeck einen von 130.000 Unterstützern unterzeichneten Appell der Bewegung Campact übergeben hatten, sprachen von einer großen Enttäuschung. "Das Containern zu legalisieren, wäre ein wichtiger erster Schritt gewesen. Wir hätten uns in Deutschland endlich in eine Richtung bewegen können, die nicht nur logisch nachvollziehbar ist, sondern auch unseren klimapolitischen und ressourcensparenden Debatten entspricht: Wer Lebensmittel wegschmeißt, macht sich strafbar - wer Lebensmittel rettet nicht!" Man werde weiterkämpfen. Caro und Franzi wurden im Januar von einem Gericht in Bayern wegen Containerns verurteilt; sie sind in Revision gegangen.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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