Politik

Einzelhandel, 2G, Kontaktverbote Das haben Bund und Länder beschlossen

Angesichts der aktuellen Corona-Lage sei "ein nationaler Akt der Solidarität" nötig, sagt die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bei einem neuerlichen Treffen von Bund und Ländern wurden weitere Schritte vereinbart. Mit diesen Maßnahmen soll die vierte Welle gebrochen werden.

Darauf haben Bund und Länder sich verständigt:

  • Ein Bund-Länder-Krisenstab soll sich im Bundeskanzleramt um die Probleme der Impfkampagne kümmern. Konkret gehe es dabei um die Logistik, die Impfstofflieferung und die Verteilung der Vakzine.
  • Bis Weihnachten soll allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden oder eine Zweit- oder Boosterimpfung benötigen, diese auch bereitgestellt werden. Es wird dabei von bis zu 30 Millionen Impfungen ausgegangen.
  • Wer impfen darf, wird ausgeweitet: Kurzfristig sollen demnach Ärztinnen und Ärzte Impfungen auch an Apotheken oder an Pflegekräfte, etwa in Altersheimen, delegieren dürfen. Langfristig soll es gesetzlich geregelt werden, dass auch in Apotheken und Zahnarztpraxen geimpft wird.
  • Die Gültigkeit des Impfstatus, also wie lange eine Person als vollständig immunisiert gilt, soll verkürzt werden. Die genaue Regelung soll in Absprache zwischen Bund und Ländern bis zum Jahresende entstehen.
  • Unabhängig von der Inzidenz soll bei Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater oder Gaststätten) die 2G-Regel gelten. Ungeimpfte werden damit davon ausgeschlossen. Gegebenenfalls kann auch für Geimpfte und Genesene ein Corona-Test notwendig sein (2Gplus). Ausgenommen von der Regelungen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für Kinder bis 18 Jahren können Ausnahmen gelten.
  • Auch für den Einzelhandel soll inzidenzunabhängig flächendeckend die 2G-Regel gelten. Die Geschäfte sollen kontrollieren, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Drogerien und Apotheken) sind davon ausgenommen.
  • Bundesweit sollen künftig strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Sind bei privaten Zusammenkünften keine Geimpfte und Genesenen dabei, dürfen sich nur noch der eigene Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Für Treffen von Geimpften und Genesenen gelten keine Kontaktbeschränkungen.
  • Allerdings: Ab einer Inzidenz von 350 werden auch private Feiern und Zusammenkünfte begrenzt. Dabei soll eine Obergrenze von 50 Personen in Innenräumen (geimpft und genesen) und 200 Personen im Außenbereich (geimpft und genesen).
  • Es kann Geisterspiele geben, muss aber nicht: Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es soll Obergrenzen für Teilnehmende gelten. In geschlossenen Räumen heiße dies, dass 30 bis 50 Prozent der Kapazität oder maximal 5000 Zuschauer erlaubt werden. Im Freien dürfen Kapazitäten bei Großveranstaltungen nur zwischen 30 und 50 Prozent ausgelastet werden, es gilt eine Obergrenze von maximal 15.000 Zuschauern. Bei allen Veranstaltungen gilt die Pflicht, medizinische Masken zu tragen. Ungeimpfte sollen ausgeschlossen werden. Zudem kann auch für Geimpfte und Genesene ein Corona-Test notwendig sein. Geisterspiele sind aber dennoch möglich: Länder mit einem "hohen Infektionsgeschehen" sollen Veranstaltungen nach Möglichkeit absagen und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchführen.
  • Klubs und Diskotheken in Innenräumen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 geschlossen werden.
  • In Schulen soll in allen Klassenstufen eine Maskenpflicht gelten.
  • Die Kontrolle des Impfstatus soll möglichst mithilfe von Apps erfolgen, die strenge Kontrolle aller Regeln soll zudem sichergestellt werden.
  • Am Silvester- und Neujahrstag soll ein bundesweit geltendes An- und Versammlungsverbot umgesetzt werden. Die Kommunen bestimmen publikumsträchtige Orte, an denen ein Feuerwerksverbot gelten soll. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten.
  • Im Bundeskanzleramt soll es künftig ein Expertengremium bestehend aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geben. Es soll wöchentlich tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

Ferner begrüßen Bund und Länder es, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Bis Jahresende soll der Ethikrat eine Empfehlung erarbeiten. Sie soll dann gelten, wenn sichergestellt ist, dass alle Impfwillige auch ein Impfangebot bekommen können. In ihrem Beschluss rechnen Bund und Länder mit einem Zeitrahmen bis spätestens Februar 2022.

Das Infektionsschutzgesetz soll um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Damit wird der Werkzeugkasten für Länder und Kreise mit einem hohen Infektionsgeschehen erweitert. Konkret gehe es um die befristeten Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen und Einschränkungen bei Hotelübernachtungen. Zudem soll die bislang geltende Übergangsfrist für Maßnahmen, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember hinaus verlängert werden.

Auch mit Blick auf die betroffenen Adventsmärkte wird begrüßt, dass die alte Bundesregierung noch eine Verlängerung der Überbrückungshilfen (Überbrückungshilfe IV) vorgelegt hat. Weitere Programme sollen verlängert werden, darunter die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm. Ebenso wird begrüßt, dass die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert werden sollen.

Quelle: ntv.de, ses

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