Weitere Einschränkungen geplant Das wollen Bund und Länder heute beschließen
01.12.2021, 18:48 UhrAm heutigen Donnerstag kommen Bund und Länder zusammen, um über die Maßnahmen zu entscheiden, die die vierte Corona-Welle brechen sollen. In der Beschlussvorlage, die ntv vorliegt, ist die Rede von einem "Akt der nationalen Solidarität". Vor allem auf Ungeimpfte kommen weitere Einschränkungen zu.
Auf folgende Punkte wollen sich Bund und Länder verständigen:
- Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab soll sich im Kanzleramt mit den Problemen der Impfkampagne beschäftigen. Dazu gehörten etwa die Logistik und die Verteilung der Vakzine.
- Bis Weihnachten sollen alle, die sich für eine Erstimpfung entscheiden, oder eine Zweit- oder Boosterimpfung benötigen, diese erhalten können. Die Rede ist dabei von bis zu 30 Millionen Impfungen.
- Es soll ausgeweitet werden, wer impfen darf. So sollen Ärzte kurzfristig Impfungen auch an Apotheker oder an Pflegekräfte, etwa in Altersheimen, delegieren dürfen. Dauerhaft soll der Kreis der berechtigten Personen auf Zahnärzte und Apothekerinnen und Apotheker ausgeweitet werden.
- Die Gültigkeit des Impfstatus soll verkürzt werden, das heißt, wie lange eine vollständig immunisierte Person auch als geimpft gilt. Noch ist unklar, auf welche Dauer dieser Status verkürzt werden soll. Bis Jahresende sollen sich Bund und Länder dazu einigen.
- Für Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (beispielsweise Kinos, Theater und Restaurants) sollen inzidenzunabhängig nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden (2G-Regel). Gegebenenfalls kann zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich sein (2G plus).
- Auch im Einzelhandel sollen nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Die Geschäfte sollen den Zutritt kontrollieren. Ausgenommen von der Regel sind Geschäfte mit Waren des täglich Bedarfs.
- Für Ungeimpfte sollen strenge Kontaktbeschränkungen gelten. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen teilnehmen, sollen auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahren seien von der Regel ausgenommen. Für private Zusammenkünfte, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen, sollen die Einschränkungen nicht gelten.
- Großveranstaltungen werden beschränkt, bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen auf 30 Prozent. Die 30-Prozent-Begrenzung soll demnach ebenso für geschlossene Räume gelten wie für Veranstaltungen im Freien. In Räumen soll die Auslastung zusätzlich bei maximal 5000 Zuschauern gedeckelt werden, im Freien bei maximal 15.000. Nur Geimpfte und Genesene sollen Zugang haben und auch medizinische Masken tragen. Gegebenenfalls kann zudem ein negativer Test notwendig werden.
- Clubs und Diskotheken sollen in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 350 geschlossen werden. Noch steht eine Einigung über die genaue Höhe der Inzidenz aus.
- Weihnachtsmärkte müssen nicht schließen, es soll aber bundesweit die 2G-Regel gelten. Auch Karnevalsveranstaltungen soll es geben, hier soll 2G plus gelten.
- In Schulen soll in allen Klassenstufen eine Maskenpflicht gelten.
- Die Länder sollen sicherstellen, dass die Maßnahmen auch kontrolliert werden. Insbesondere gelte das für den Impfstatus, der möglichst mittels Apps überprüft werden soll.
- Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in etwa Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll vom Bund auf den Weg gebracht werden. Des Weiteren soll der Bundestag "zeitnah" anhand von Gruppenanträgen über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. Sie soll dann gelten, "sobald sichergestellt werden kann, dass alle Impfwilligen auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022". Dazu solle der Ethikrat bis Jahresende eine Empfehlung erarbeiten.
Zudem soll auch das Infektionsschutzgesetz nochmals bearbeitet werden. Über die genauen Maßnahmen besteht noch keine Einigung. Die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen, die vor dem 25. November in Kraft getreten sind, soll auch über den 15. Dezember hinaus weiter gelten. Damit wären in Regionen mit besonders hoher Inzidenz weiter teilweise Lockdowns möglich.
Ein wissenschaftliches Expertengremium, angedockt ans Kanzleramt, soll wöchentlich beraten und weitere Vorschläge im Kampf gegen die Pandemie unterbreiten.
Ausdrücklich wollen Bund und Länder beschließen, dass es sich hierbei um Mindestauflagen handelt. So würden auch bislang weniger stark betroffene Bundesländer "ihre Gesundheitssysteme vorausschauend" entlasten können. Der Katalog kann andererseits durch spezifische Landesregeln noch verschärft werden.
Quelle: ntv.de, ses