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Urteil aus Den Haag Niederlande müssen Rüstungsexporte nach Israel neu prüfen

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Ersatzteile für den Kampfjet werden in den Niederlanden hergestellt.

Ersatzteile für den Kampfjet werden in den Niederlanden hergestellt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Februar verbietet ein niederländisches Gericht die Ausfuhr von Ersatzteilen für F-35-Kampfjets nach Israel. Eineinhalb Jahre später hebt Den Haag das Urteil auf und fordert eine Neuprüfung. Solange bleibt das Exportverbot jedoch bestehen.

Die niederländische Regierung muss nach einem höchstrichterlichen Urteil den Export von Ersatzteilen für die Kampfjets F-35 nach Israel erneut prüfen. Das Verbot der Ausfuhr bleibt dennoch solange in Kraft, urteilte der Hohe Rat in Den Haag.

Bereits im Februar 2024 hatte ein Berufungsgericht nach einer Klage von niederländischen Menschenrechtsgruppen entschieden, dass der Export eingestellt werden müsse, da die Gefahr bestehe, dass Israel durch den Einsatz im Gazastreifen das humanitäre Völkerrecht verletze. Die niederländische Regierung stoppte die Ausfuhr daraufhin, legte aber Berufung ein und argumentierte, dass das Urteil aus der Zuständigkeit des Gerichts falle.

Dieser Argumentation kam das oberste Gericht des Landes in Den Haag nun nach. Nicht ein Gericht dürfe über ein Exportverbot entscheiden. Das sei Aufgabe des Ministers für Außenhandel, begründete der Hohe Rat.

Außenminister David van Weel begrüßte das Urteil und erklärte, er werde innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung treffen, deutete jedoch an, dass es "angesichts der aktuellen Lage" in Gaza unwahrscheinlich sei, dass die Exporte wieder aufgenommen würden. Sein Vorgänger Caspar Veldkamp war im Juli aufgrund der Uneinigkeit der Regierung über neue Sanktionen gegen Israel zurückgetreten.

F-35-Ersatzteile aus den Niederlanden

Der Handelsminister hat nun sechs Wochen Zeit, die Entscheidung über die Ausfuhr der Rüstungsgüter zu prüfen. Dabei muss auch das Völkerrecht berücksichtigt werden, urteilte der Hohe Rat. Wenn festgestellt werde, "dass ein eindeutiges Risiko besteht, dass die auszuführenden Güter zur Begehung schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden", darf nach dem Urteil die Genehmigung nicht erteilt werden.

Gegen den Export der Ersatzteile für die F-35 nach Israel hatten Menschenrechts- und Friedensorganisationen geklagt. In den Niederlanden ist das europäische Ersatzteillager des US-Herstellers der Kampfflugzeuge. Auch Israel wird von hier aus beliefert.

Quelle: ntv.de, gri/dpa

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