Jurist über Impfschäden-Haftung "Die Hersteller sitzen am längeren Hebel"
03.02.2021, 19:10 Uhr
"Die Bundesregierung hat sich in gravierender Weise abhängig von Pharmakonzernen wie Astrazeneca gemacht", sagt der Jurist Niko Härting.
(Foto: imago images/Christian Ohde)
Dass die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Impfstoffherstellern so lange gedauert haben, habe auch daran gelegen, dass die EU-Kommission nicht die gesamte Haftung übernehmen wollte, sagt Kanzlerin Merkel. Der kürzlich veröffentlichte Vertrag mit Astrazeneca verspreche dem Hersteller allerdings "das glatte Gegenteil" und befreie ihn von fast jeglicher Haftung, sagt der Jurist Niko Härting im Interview mit ntv.de. Nach einem Jahr Corona-Politik säßen "die Hersteller einfach am längeren Hebel."
ntv.de: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sowohl nach dem Impfgipfel als auch im Interview am Dienstagabend betont, dass sich die Verhandlungen mit den Impfstoffherstellern auch verzögerten, "weil die Europäische Kommission nicht die gesamte Haftung übernehmen wollte". Nun gibt es die Klauseln 14 und 15 im veröffentlichen Vertrag zwischen der Europäischen Kommission und dem Pharmakonzern Astrazeneca. Was genau wird dort vereinbart?
Niko Härting: In den Klauseln 14 und 15 geht es ausschließlich um die Haftung von Astrazeneca. Die Klausel 15 betrifft den Fall, dass der EU oder den EU-Mitgliedsstaaten ein Schaden entsteht. In 15.1 des Vertrages heißt es, der Pharmakonzern haftet für keine Schäden, die sich aus Sicherheits- und Wirksamkeitsmängeln des Impfstoffs ergeben. Immer unter der Voraussetzung, dass sich der Hersteller an die Zulassungsvoraussetzungen der EU hält. Die geschwärzten Stellen könnten natürlich Ausnahmen enthalten. Allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass etwas geschwärzt ist, das Astrazeneca in die Haftung bringt. Was dann noch an Haftung für den Hersteller übrig bleibt, wird in 15.2 auch noch betragsmäßig begrenzt. Das heißt, wenn er sich an die Zulassungsbedingungen hält, haftet der Konzern gar nicht. Missachtet er die Voraussetzungen, muss er auch nicht in vollem Umfang haften. Viel wahrscheinlicher ist es ja aber, dass den Menschen, die geimpft werden, ein Schaden entsteht.
Der sogenannte Impfschaden?
Genau. Darum geht es in Klausel 14 des Vertrages. Wenn also jemand einen Impfschaden erleidet und an Astrazeneca oder irgendjemanden, der mit dem Konzern in einer Geschäftsbeziehung steht, herantritt, kann der Hersteller vom jeweiligen Mitgliedsstaat verlangen, dass dieser vollumfänglich für ihn eintritt, also die Schadensersatzansprüche übernimmt. Das ist weitestgehend ein Haftungsausschluss.
Was ist, wenn es an irgendeiner Stelle bei der Produktion des Impfstoffes durch Astrazeneca zu grober Fahrlässigkeit kam?
Nach den lesbaren Passagen ist auch dann eine Haftung ausgeschlossen. Immer mit dem Vorbehalt, dass es geschwärzte Teile gibt, die solche Fälle regeln könnten.
Jetzt fragt man sich, wie diese Klauseln mit der Aussage von Frau Merkel zusammen passt, dass die Politik eben nicht die gesamte Haftung übernehmen will?
Diese Aussage hat mit dem Vertrag aus meiner Sicht gar nichts zu tun. Der Vertrag sagt das glatte Gegenteil von dem, was die Kanzlerin sagt. Möglicherweise meint sie, dass die EU keine Notzulassungen des Impfstoffs gemacht hat, da der Staat in diesem Fall automatisch für Impfschäden aufkommen würde. Allerdings wurde der Vertrag mit Astrazeneca im August 2020 geschlossen. Da lag eine Zulassung noch in weiter Ferne. In diesem Vertrag hat die EU ja - wie gesagt - vereinbart, dass die Haftung auf sie bzw. die EU-Mitgliedsstaaten geht. Wenn das so war, macht es noch weniger Sinn, dass man die Notzulassung nicht gemacht hat. Dazu muss man bedenken, dass wir nicht wissen, was in den Verträgen mit den anderen Herstellern steht. Zumindest wurden sie in zeitlicher Nähe geschlossen und es wird mit Sicherheit auch dort um die Haftungsfrage gegangen sein. Ich würde wetten, dass sich ähnliche Klauseln zum Haftungsausschluss in diesen Verträgen finden. Was der Vertrag mit Astrazeneca auf jeden Fall zeigt, ist, dass die Kommission bereit war, solche Klauseln zu akzeptieren.
Wie erklären Sie sich den Widerspruch zwischen den Äußerungen der Kanzlerin und dem Vertragstext?
Auch eine Kanzlerin spricht nicht stets die Wahrheit.
Angenommen, die Kommission hat einen Haftungsausschluss beschlossen: Was ist Ihrer Ansicht nach der Grund dafür?
Dass die Impfstoffhersteller am längeren Hebel sitzen. Die Bundesregierung hat im April angefangen zu sagen, wir brauchen die Beschränkungen, bis der Impfstoff kommt. Da war noch überhaupt nicht klar, ob und wann es diesen geben wird. Wenn man eine solche Politik fährt, macht man sich natürlich in gravierender Weise abhängig von den Lieferanten.
Als weiteren Grund für den schleppenden Start der Impfkampagne nennt die Bundeskanzlerin das große Thema Datenschutz. Dass uns zum Beispiel Israel bei der Anzahl der bereits Geimpften weit voraus ist, liege auch daran, dass Israel anders mit den Daten seiner Bürger umgehe. Was halten Sie als Experte für Datenschutz und IT-Recht von dieser Begründung?
Das ist eine empörend faule Ausrede. Erstens wissen wir überhaupt nicht, ob in Israel Personendaten in den Umlauf kommen. Es könnte auch sein, dass das einfach anonyme Daten sind, für die gar kein Datenschutz gilt. Der zweite Punkt ist, dass wenn es jetzt aus irgendwelchen Gründen gewollt wäre, dass man den Impfstoffherstellern Personendaten gibt, dann kann der Gesetzgeber jederzeit eine solche Berechtigung im Infektionsschutzgesetz schaffen. Das hat er in anderen Zusammenhängen, zum Beispiel bei der Meldepflicht, ja auch getan. Das hat der deutsche Gesetzgeber in der Hand. Es wird im Moment der Eindruck erweckt, man sei machtlos vor dem Datenschutz. Das ist keineswegs der Fall.
Mit Niko Härting sprach Sarah Platz
Quelle: ntv.de