Politik

Misstrauensvotum gegen VermieterEigentümerverband kritisiert neuen Mietrechtsentwurf scharf

09.02.2026, 13:41 Uhr
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Haus & Grund sieht beim Hubig-Plan viel Nachholbedarf. (Foto: IMAGO/Funke Foto Services)

Justizministerin Hubig will per Gesetzentwurf die Reform des Mietrechts vorantreiben und neue Maßnahmen zum Mieterschutz durchsetzen. Haus- und Wohnungseigentümer sehen damit mehr Probleme als Lösungen aufkommen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund, Vertreter von mehr als 945.000 Privatvermietern, hat die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für mehr Mieterschutz in scharfer Form kritisiert. Die Vorschläge insgesamt seien "ein Misstrauensvotum gegen die Millionen vermietenden Privatpersonen" und ein "weiterer Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Mietwohnungsmarktes", erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke. Verträge würden "immer weiter politisch kleinteilig" gesteuert, monierte er außerdem.

SPD-Politikerin Hubig hatte am Wochenende einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vorgelegt, der ein Bündel neuer Maßnahmen zum Mieterschutz enthält - so etwa strengere Regelungen für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen sowie eine Begrenzung von Indexmieten. Dem Koalitionspartner gehen die Pläne zu weit, die Union machte bereits "Korrekturbedarf" geltend.

Haus & Grund kritisierte die Maßnahmen im Einzelnen: Den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen zu müssen, bedeute "massiven bürokratischen Aufwand" vor allem für vermietende Privatpersonen. Warnecke warnte vor "Marktverschiebungen" wie den Verkauf von Möbeln oder Vermietungen ohne Küche. Diese Regelung werde "flexible Wohnformen" weiter verknappen, erklärte Warnecke.

Eine starre Deckelung von Indexmieten ignoriert laut Verband die "Kostenrealität der Vermietung". Eine Kopplung an die Inflation sei "problematisch", vermieterseitige Kostenentwicklungen im Handwerk und Bau würden "nur unzureichend abgebildet". Damit sei der Substanzerhalt von Mietimmobilien gefährdet.

"Deutlich schnellere Verfahren" gefordert

Die geplante Ausweitung der Schonfrist schließlich biete keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit, sondern helfe Zahlungsunwilligen und erleichtere Missbrauch. Hubig plant, dass eine ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug einmalig abgewendet werden kann, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird.

"Sollten CDU, CSU und SPD daran festhalten, braucht es aus Sicht von Haus & Grund zumindest deutlich schnellere Verfahren", erklärte der Verband. Er nannte eine "vollständige Befriedigung" binnen drei Monaten. Zudem seien eine klare gesetzliche Definition der vollständigen Befriedigung inklusive Anwalts- und Prozesskosten sowie wirksame Grenzen gegen Wiederholung nötig.

Hubigs Vorschläge sehen außerdem vor, dass befristete Mietverträge nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein sollen, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll demnach außerdem ein besonderer Grund aufseiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände. Bislang sind Kurzzeitvermietungen gesetzlich nicht befristet. Dazu äußerte sich Haus & Grund nicht. Unter anderem diese Regelung hatte am Wochenende aber die Unionsfraktion kritisiert.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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