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Spitzenreiter Baden-Württemberg Ein Drittel der Kommunen arbeitet bereits an Wärmeplanung

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Wärmepläne legen fest, welche Energieträger und Technologien in einer Region verfügbar sein sollen.

Wärmepläne legen fest, welche Energieträger und Technologien in einer Region verfügbar sein sollen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Damit das Heizungsgesetz greifen kann, müssen die Kommunen ihre Hausaufgaben machen und eine Wärmeplanung vorlegen. Besonders die großen sollen bis Mitte 2026 liefern. Ein Drittel ist bereits fortgeschritten. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen kommt bei den Städten und Gemeinden in Deutschland gut voran. Mehr als ein Drittel der Kommunen beschäftige sich bereits konkret mit der Wärmeplanung, teilte das Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle (Saale) mit. Darunter seien alle großen Kommunen. Die noch nicht aktiven Kommunen könnten dabei von den Erfahrungen der Vorreiterkommunen lernen, erklärte eine Sprecherin des Zentrums.

Besonders weit vorangeschritten ist die Erstellung der Wärmepläne in Baden-Württemberg. Hier haben nach Daten des KWW sogar bereits 13 Prozent der Kommunen die Erstellung der Wärmepläne abgeschlossen. Von den 160 Kommunen bundesweit, die die Wärmeplanung abgeschlossen haben, kommen 148 aus dem Südwesten. Mit der Wärmeplanung begonnen haben demnach 3652 von bundesweit 10.754 Kommunen (34 Prozent).

Hier seien besonders in Nordrhein-Westfalen (72 Prozent), das Saarland (64 Prozent), Rheinland-Pfalz (52 Prozent), Niedersachsen (47 Prozent) und Sachsen-Anhalt (43 Prozent) schon viele Kommunen im Prozess. Selten angefangen haben dagegen Kommunen in Thüringen (11 Prozent), Sachsen und Bayern (jeweils 18 Prozent).

Kritik von Kommunen wegen fehlender Landesgesetze

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Sie verpflichtet Kommunen, Wärmepläne zu erstellen, die festlegen, welche Technologien und Energieträger für die jeweilige Region geeignet sind.

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Diese Pläne sollen Investitions- und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen und Kommunen schaffen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit.

Kritik gibt es allerdings von einigen Kommunen, etwa aus Sachsen-Anhalt, weil noch nicht alle Landesregierungen gesetzliche Regelungen erlassen haben. Die fehlende gesetzliche Grundlage erschwere das Handeln der Kommunen und mache die Datenerhebung aufwendig.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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