US-Staatsbürgerschaft per Geburt "Eklatant verfassungswidrig": Richter stoppt Trump-Dekret
23.01.2025, 20:18 Uhr Artikel anhören
Schon an seinen ersten Tagen im Amt unterschrieb Trump zahlreiche Dekrete. Um manche dürfte juristisch hart gerungen werden.
(Foto: REUTERS)
Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen. Doch für den neuen Präsidenten der USA ist es eine erste Niederlage: Ein Richter blockiert sein Dekret, das die US-Staatsangehörigkeit per Geburt einschränken will. Am Ende dürfte der Fall beim Obersten Gericht landen.
Ein US-Gericht hat US-Präsident Donald Trump nach nur wenigen Tagen im Amt seine erste juristische Schlappe beschert. Ein Richter im Bundesstaat Washington blockierte den Versuch des Republikaners, das Recht auf US-Staatsangehörigkeit durch Geburt in dem Land ("birthright citizenship") für bestimmte Gruppen einzuschränken. Die entsprechende Verordnung sei "eklatant verfassungswidrig", erklärte Richter John C. Coughenour übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge. Nach einer Klage mehrerer Bundesstaaten gegen die Trump-Regierung erließ er demnach eine einstweilige Verfügung.
Im 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung heißt es, dass Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren werden, Bürger des Landes sind. Trump argumentiert aber, das gelte nicht, wenn die Mutter bei der Geburt widerrechtlich oder nur temporär in den USA gewesen sei. Er bezieht sich dabei auf einen Nebensatz im Zusatzartikel, in dem es heißt, dass das Recht nur für Personen gelte, die der Gerichtsbarkeit der USA unterliegen.
Kurz nach seiner Amtseinführung hatte der Republikaner ein Dekret unterzeichnet, um die automatische Staatsbürgerschaft zu beschränken. Daraufhin reichten mehrere Bundesstaaten und Bürgerrechtsorganisationen Klagen ein. Die Fälle dürften jeweils durch mehrere Instanzen gehen und möglicherweise vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen.
Während Trumps erster Amtszeit ist der Supreme Court wegen mehrerer Nachbesetzungen deutlich nach rechts gerückt. Allerdings machte das Oberste Gericht in seiner Rechtsprechung bei dem Thema bisher keinen Unterschied in der Frage, ob sich die Eltern legal oder illegal in den USA aufhielten.
Quelle: ntv.de, mli/dpa