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Zwischen April 2024 und 2025 Elterngeld-Einkommensgrenzen sollen schrittweise sinken

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Für viele Paare ist das Elterngeld wichtig in der Elternzeit.

Für viele Paare ist das Elterngeld wichtig in der Elternzeit.

(Foto: picture alliance / Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa)

Bei einem der großen Streitthemen der vergangenen Monate einigt sich die Ampel offenbar. Es geht um die Senkung der Einkommensgrenze beim Elterngeld. Diese soll nicht wie bisher geplant mit einem Mal erfolgen. Mehrere Schritte sind bis in den April 2025 geplant.

Für Vielverdiener soll ab dem kommenden Jahr das Elterngeld wegfallen - allerdings mit anderen Eckwerten als bisher geplant. Die Einkommensgrenze soll nicht plötzlich, sondern schrittweise sinken, wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Sitzung des Haushaltsausschusses erfuhr. Bis Ende März soll die Grenze wie bisher bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegen, dann bis Jahresende auf 200.000 Euro fallen. Ab April 2025 soll eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro gelten. Die Änderungen muss der Haushaltsausschuss noch offiziell beschließen.

Familienministerin Lisa Paus von den Grünen hatte entschieden, das Elterngeld für Paare mit besonders hohen Einkommen zu streichen. Nach ihrem Vorschlag sollte es nur noch an Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Bisher war die Anpassung zu der Grenze mit einem Schritt geplant gewesen.

Aktuell liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 bei Paaren. "Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit", erklärte SPD-Haushälter Felix Döring. Familien bekämen mehr Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

Außerdem sollen Paare zwar weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen können - aber nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden. Das muss zudem innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes sein. Bei Mehrlingsgeburten soll die Änderung nicht gelten. "Damit wirken wir einem zunehmenden Parallelbezug entgegen, der mehr Partnerschaftlichkeit entgegensteht", erklärte Döring. Gutverdienende Paare werden als Folge die Elternzeit nicht mehr so einfach für monatelange gemeinsame Reisen nutzen können.

Quelle: ntv.de, mpe/dpa

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