Politik

Streit um Dieselfahrverbote EuGH setzt Hürden für Zwangshaft Söders

Bayerns Präsident Söder widersetzt sich seit Jahren erfolgreich einem Urteil.

Bayerns Präsident Söder widersetzt sich seit Jahren erfolgreich einem Urteil.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Deutsche Umwelthilfe will den bayerischen Ministerpräsidenten Söder in Zwangshaft sehen, weil der sich nicht an Urteile zur Luftreinhaltung hält. Der EuGH wird eingeschaltet - und alle sind glücklich: Söder ist erleichtert, die Umwelthilfe sieht ihn hinter Gittern.

Im Streit um Dieselfahrverbote in München müssen Politiker der bayerischen Landesregierung wohl keine Zwangshaft fürchten - zumindest vorerst. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schloss eine solche Maßnahme in einem Grundsatzurteil zwar nicht aus. Voraussetzung dafür ist demnach aber eine Rechtsgrundlage in Deutschland. Endgültig muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entscheiden, nach dessen bisheriger Auffassung eine Zwangshaft nach deutschem Recht nicht möglich ist.

Hintergrund für die Entscheidung ist der Streit um den Luftreinhalteplan für München, der auch Dieselfahrverbote vorsieht. Grundlage ist eine EU-Richtlinie zur Luftqualität, die unter anderem Grenzwerte für Stickstoffdioxid festlegt. Schon 2014 verpflichtete der EuGH die nationalen Gerichte "jede erforderliche Maßnahme zu erlassen", um die Richtlinie durchzusetzen.

Weil die Landesregierung des christsozialen Ministerpräsident Markus Söder die Vorgaben des VGH nicht umsetzte, verhängte der bereits Zwangsgelder. Die aber zahlte das bayrische Umweltministerium an das bayrische Innenministerium. Die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) beantragte schließlich Zwangshaft gegen Amtsträger, um eine Umsetzung des Gerichtsurteils zu erzwingen. Allerdings wird Zwangshaft sonst nur bei Bürgern eingesetzt, die gerichtliche Urteile missachten.

Der EuGH fordert eine Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit

Deshalb legte der zuständige Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Fall dem EuGH vor. Die Münchner Richter wollten wissen, ob die beantragte Anordnung von Zwangshaft "unionsrechtlich möglich, beziehungsweise geboten ist". Sie verwiesen dabei aber darauf, dass das deutsche Recht die Verhängung von Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nicht vorsehe.

Der EuGH nahm nun nach eigenen Angaben erstmals Stellung zu der Frage, ob nationale Gerichte Zwangshaft verhängen könnten oder müssten, wenn Verantwortliche sich "beharrlich" weigerten, einer gerichtlichen Entscheidung zur Erfüllung von EU-Recht nachzukommen.

Dafür müssen nach Ansicht der Luxemburger Richter zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss es im nationalen Recht "eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage" geben. Zudem muss diese Maßnahme "verhältnismäßig" sein.

Urteil scheint alle Beteiligten zufriedenzustellen

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, entschied der EuGH. Die Münchner Richter stehen also nun vor der Aufgabe, erneut über den Fall zu entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH zu beachten. Bis zur Entscheidung des VGH dürfte es noch mehrere Monate dauern.

Die Deutsche Umwelthilfe rechnet sich dabei trotz der vorherigen Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs gute Chancen aus. Ihr Geschäftsführer Jürgen Resch zeigte sich überzeugt, dass die Voraussetzungen für eine Zwangshaft "eindeutig" erfüllt sind. Bisher hätten Regierungspolitiker und Behördenleiter nicht belangt werden können, "wenn sie beispielsweise zum Wohle von Autokonzernen Gerichtsurteile nicht umsetzen". Jetzt müsse jeder Amtsträger fürchten, "bei der Verweigerung der Umsetzung rechtskräftiger Urteile in Zwangshaft genommen zu werden", sagte er.

Kurioserweise zeigte sich auch Bayerns Ministerpräsident Söder von der CSU erfreut über das Urteil des EuGH: "Gut, dass es jetzt geklärt und damit vom Tisch ist", sagte er und fügte hinzu: "Trotzdem brauchen wir einen neuen Anlauf für eine Einigung in der Sache. Wir werden daher noch einmal vor den bayerischen Gerichten diskutieren." Der Streit basiere auf einem veralteten Urteil, die Sach- und Rechtslage habe sich weiterentwickelt.

Quelle: ntv.de, lwe/AFP/dpa

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