Politik

Razzien an mehreren Standorten Faeser verbietet rechtsextremes "Compact"-Magazin

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Der Verfassungsschutz stuft das "Compact"-Magazin schon länger als rechtsextremistisch ein. Nun geht das Bundesinnenministerium dagegen vor. Die Polizei durchsucht Räume in vier Bundesländern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte "Compact"-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten. Nach Angaben ihres Ministeriums durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden Räumlichkeiten der Organisation sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Ziel der Razzia sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln, hieß es in einer Mitteilung. Unter anderem wurde ein Haus im brandenburgischen Falkensee durchsucht, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.

Faeser begründet das Verbot damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Sie sagte: "Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie." Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen."

Auflage von 40.000 Exemplaren

Laut dem Bundesinnenministerium sind die Hauptprodukte des Unternehmens das monatlich erscheinende "Compact"-Magazin mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal Compact TV. Zudem sei das Unternehmen in Onlinenetzwerken präsent und betreibe einen Onlineshop, in dem auch Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen verkauft würden.

Schon 2022 urteilte der Verfassungsschutz, das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin trage "als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft". Die führenden Akteure des Magazins unterhalten Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten. Elsässer bringt seine Zuhörer bei Veranstaltungen mit Sprüchen wie "Ami go home und Freundschaft mit Russland" zum Johlen.

Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Weitere Voraussetzung ist, dass sie dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tut. Das Bundesinnenministerium führt in seiner Mitteilung aus, es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von "Compact" durch die Publikationen, die auch "offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden".

Brandenburgs AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Hans-Christoph Berndt, kritisierte das Verbot des "Compact"-Magazins. "Abweichende Meinungen werden unterdrückt, Medien verboten", teilte Berndt, der auch Fraktionschef im Landtag ist, mit. Er sprach von "Methoden wie in einem autoritären Polizeistaat", zu dem die Bundesrepublik "immer mehr verkommt". Wer kritische Medien verbiete, tue dies "nicht zum Schutz der Demokratie, sondern aus Angst vor der Demokratie", meinte Berndt. "Die AfD Brandenburg steht weiter solidarisch zu 'Compact'". Berndt wird vom Brandenburger Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft.

Quelle: ntv.de, mdi/dpa/AFP

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