Passbild-Vorgaben neu geregelt Fingerabdrücke im Ausweis sind bald Pflicht
06.11.2020, 12:27 Uhr
Im Personalausweis muss künftig der Fingerabdruck gespeichert werden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wer künftig ein neues Ausweisdokument beantragt, muss schon bald einige Änderungen beachten. Nach einer Reform des Passwesens muss im Personalausweis künftig der Fingerabdruck gespeichert werden. Auch für Passbilder gibt es neue Sicherheitsvorgaben.
Neue Personalausweise müssen ab August des kommenden Jahres zwei digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Diese Regelung hat der Bundestag in einer mehr als 14-stündigen Sitzung beschlossen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Passwesen setzt Deutschland europäisches Recht um. Bislang ist die Speicherung der Fingerabdrücke freiwillig.
Zudem treten ab Mai 2025 neue Vorgaben für Passbilder in Kraft: Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder direkt vor Ort gemacht werden. Das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen darf dann also nicht mehr einfach selbst mitgebracht werden.
Mit der Pflicht zu biometrischen Fotos soll künftig verhindert werden, dass mehrere Bilder durch das sogenannte Morphing zu einem verschmolzen werden. Um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu erreichen, war erwogen worden, dass die Lichtbilder nur vor Ort in den Behörden angefertigt werden dürfen. Dies war aber wegen der wirtschaftlichen Folgen für die Fotostudios verworfen worden. Das neue Gesetz ist aus Datenschutzgründen umstritten.
Hinweis auf X-Gender im Reisepass möglich
Das neue Gesetz berücksichtigt zudem nichtbinäre Geschlechtsidentitäten: Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein "X" in den Reisepass eintragen lassen statt "M" für Mann oder "F" für Frau. Diese Neuerung soll schon eher in Kraft treten. Wenn der Bundesrat zustimmt und der Bundespräsident das Gesetz zügig unterzeichnet, könnte das noch im laufenden Jahr geschehen.
Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten können. Das soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.
Kinderreisepässe bleiben statt bislang sechs Jahren künftig nur noch ein Jahr gültig, allerdings mit der Möglichkeit von Verlängerungen um jeweils ein Jahr. Biometrietaugliche Pässe bleiben hingegen weiterhin sechs Jahre gültig.
Quelle: ntv.de, cri/dpa/AFP