Politik

Abschiebung war ein Fehler Flüchtlingsamt muss Afghanen zurückholen

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Das BAMF "organisiert die Möglichkeit, den Antragsteller zurückzuholen".

(Foto: picture alliance / Daniel Maurer)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt den Asylantrag eines Afghanen ab - der 23-Jährige wird abgeschoben. Doch nun entdeckt ein Gericht einen Fehler und entscheidet: Das Amt muss den Mann unverzüglich zurück nach Deutschland holen.

Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ergangen, sagte ein Justizsprecher in Sigmaringen. Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt.

Aus Sicht des Bamf ist allerdings das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung - er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen.

Bevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden allerdings nach Afghanistan aus. "Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole.

Das Bamf erklärte: "Die Bearbeitung der beteiligten Behörden führte durch Verkettung von Umständen im vorliegenden Fall dazu, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vor der Überstellung nicht berücksichtigt werden konnte", teilte eine Sprecherin mit. Das Amt "organisiert die Möglichkeit, den Antragsteller zurückzuholen".

Quelle: ntv.de, uzh/dpa

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