Gestiegene HerstellungskostenGebühr für Personalausweis soll bald bei 46 Euro liegen

Ursprünglich sollte die Gebühr für den Perso schon zum Jahreswechsel steigen, Änderungswünsche der Länder verhinderten das. Bürger müssen bald neun Euro mehr als bisher berappen, ein genaues Datum für die Erhöhung dürfte bald feststehen.
Das Kabinett hat zum zweiten Mal eine Verordnung beschlossen, die eine Erhöhung der Gebühr für den Personalausweis vorsieht. Dass sich die Bundesregierung erneut mit dem Vorhaben aus dem vergangenen Jahr befasst hat, hängt mit Änderungswünschen des Bundesrats zusammen, der die Verordnung in ihrer ursprünglichen Fassung im Dezember nicht akzeptiert hatte.
Wann die ursprünglich für den 1. Januar geplante Gebührenerhöhung kommt, hängt davon ab, wann sich die Länderkammer erneut mit dem Vorhaben befasst. Es sieht nach Angaben des Businnenministeriums vor, dass Bürgerinnen und Bürger für einen neuen Personalausweis künftig 46 statt wie bisher 37 Euro bezahlen sollen. Begründet wird dies durch gestiegene Herstellungs- und Personalkosten.
Der Personalausweis für Menschen unter 24 Jahren, der sechs Jahre gültig ist, soll statt 22,80 Euro in Zukunft 27,60 Euro kosten. Angehoben werden soll zudem die Gebühr für den durch die Bundespolizei ausgestellten Reiseausweis als Passersatz - und zwar von bisher 8 Euro auf 32 Euro.
PIN muss im Bürgeramt zurückgesetzt werden
Ein Streitpunkt zwischen Bund und Ländern war zuletzt der Vorschlag der Bundesregierung, vorübergehend eine kostenpflichtige Online-Beantragung einer neuen PIN für den Personalausweis und die eID-Karte einzuführen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte mit, die Maßgaben der Länder führten dazu, "dass die kostenlose PIN-Rücksetzung für den Personalausweis und die eID-Karte für Unionsbürger weiterhin nur vor Ort in einer kommunalen Rathausbehörde" vorgenommen werden könne. Überdies arbeite die Bundesregierung - konkret das neue Digitalministerium - an der technischen Umsetzung eines kostenlosen PIN-Rücksetzungsdienstes.
Baden-Württembergs Innenminister, Thomas Strobl, hatte in der letzten Sitzung des Bundesrats im vergangenen Jahr zudem darauf gedrungen, einen "Schildbürgerstreich" zu beseitigen, der aktuell dazu führe, dass ein im Bürgeramt erstelltes digitales Foto nicht sowohl für einen Personalausweis als auch für den Führerschein verwendet werden könne. Das sei "Bürokratismus im Endstadium", klagte der Minister.