Geplante Cannabis-Legalisierung Drogenbeauftragter bringt THC-Obergrenze ins Spiel
11.07.2022, 11:57 Uhr (aktualisiert)
Durch Züchtungen ist der THC-Gehalt immer weiter angestiegen.
(Foto: picture-alliance / maxppp)
Die vorgesehene Cannabis-Legalisierung der Ampel-Koalition nimmt langsam Konturen an. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Blienert, will eine Freigabe an Bedingungen knüpfen. Er regt eine Obergrenze für den psychoaktiven Wirkstoff THC an.
Vor der Legalisierung von Cannabis in Deutschland fordert der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, eine Debatte über eine Obergrenze des psychoaktiven Wirkstoffs THC. "Der THC-Gehalt hat sich in den letzten Jahren durchschnittlich verdreifacht. Ein Joint aus den 70ern ist mit dem heutigen nicht mehr vergleichbar", sagte Blienert der "Welt am Sonntag". Man müsse "ernsthaft diskutieren", ob eine THC-Obergrenze für den Cannabis-Freizeitkonsum im Zuge der Legalisierung eingeführt werden sollte.
Gegner einer Obergrenze argumentieren Blienert zufolge, dass so der Schwarzmarkt nicht eingedämmt werde. Befürworter führten die Risiken gerade von potentem Cannabis ins Feld. "Beide Argumente halte ich für nachvollziehbar. Wir werden sehen, wo wir am Ende des Prozesses landen", sagte der Drogenbeauftragte. Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte sich unlängst für eine THC-Obergrenze ausgesprochen.
Am Donnerstag war eine Serie von Expertenanhörungen zu dem Thema zu Ende gegangen. Danach hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken verteidigt. Die "Vorzüge" einer Legalisierung unter der Voraussetzung der Kontrolle und Qualitätssicherung würden "klar überwiegen", sagte der SPD-Politiker in der Sendung "RTL Direkt". "Wenn wir die Kontrolle gewinnen und Sicherheit da hineinbringen wollen, dann ist die Legalisierung besser", betonte der Minister. Er rechne damit, dass eine Legalisierung den Schwarzmarkt bekämpfen könne.
Die Ampel-Parteien hatten die kontrollierte Cannabis-Freigabe in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Bis Jahresende wollen sie einen Gesetzentwurf vorlegen; nach vier Jahren sollen die Ergebnisse evaluiert werden. Die meisten Bundesländer verzichten bereits auf eine Strafverfolgung bei dem Besitz geringer Mengen Cannabis.
(Dieser Artikel wurde am Samstag, 09. Juli 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, sba/dpa