Politik

Trumps drittes Einreiseverbot Gericht: Muslim-Bann verletzt Grundrechte

Trump rechtfertigt das Einreiseverbot mit Sicherheitsgründen.

Trump rechtfertigt das Einreiseverbot mit Sicherheitsgründen.

(Foto: imago/UPI Photo)

Schon zwei Mal kassierten Gerichte den Erlass des US-Präsidenten, wonach Menschen aus bestimmten Ländern nicht in die USA einreisen dürfen. Nun erklärt ein weiteres Gericht das aktuelle Einreiseverbot für nicht legitim. Aufgehoben ist es damit aber nicht.

Das Einreiseverbot von US-Präsident Donald Trump gegen Bürger aus sechs überwiegend muslimischen Ländern hat vor Gericht erneut eine Abfuhr kassiert. Der Bann verstoße gegen die amerikanische Verfassung, weil Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert würden, urteilte das Bundesberufungsgericht in Richmond.

Es ging damit noch weiter als zuvor das Berufungsgericht in San Francisco. Dieses hatte einen Verstoß gegen das Einwanderungsrecht festgestellt, sich jedoch nicht mit der Frage befasst, ob auch die Verfassung verletzt werde. Trump argumentiert, das Verbot sei notwendig, um die nationale Sicherheit gewährleisten zu können.

Der Oberste Gerichtshof will sich voraussichtlich ab April mit dem Fall befassen und bis Ende Juni ein Urteil fällen. In der Zwischenzeit bleibt das Verbot in Kraft. Der Bann zählt zu den umstrittensten Anordnungen Trumps. Mehrfach wurde er erfolgreich vor Gericht angefochten.

Das aktuelle Verbot ist die dritte Variante, die Trump erlassen hat seit er im Januar 2017 ins Amt kam. Sie untersagt den meisten Menschen aus dem Tschad, Iran, Libyen, Somalia, Syrien und Jemen die Einreise. Zwei frühere Versionen des Gesetzes waren bereits von Gerichten gestoppt worden. Trump verfolgt auch über den Bann hinaus eine verschärfte Einwanderungspolitik. Unter anderem plant er den Bau einer Mauer an der Grenze zu Mexiko.

Quelle: ntv.de, hul/rts

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