Politik

Wiedereinreisesperre aktiv Gericht entscheidet "zeitnah" über Sami A.

Für Sami A. gilt derzeit eine Wiedereinreisesperre.

Für Sami A. gilt derzeit eine Wiedereinreisesperre.

Im Fall der Abschiebung von Sami A. nach Tunesien will das OVG Münster trotz einer Einreisesperre bald über dessen Rückkehr entscheiden. Gegen die Rückholung hatte die Stadt Bochum Beschwerde eingelegt. Die Frist zur Begründung läuft in Kürze ab.

Die mit Spannung erwartete Gerichtsentscheidung über die Abschiebung des Tunesiers Sami A. könnte bereits in den kommenden Tagen fallen: Nach Ablauf der Begründungsfrist am Montag will das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einem Sprecher zufolge "zeitnah" über die Beschwerde der Stadt Bochum gegen die Rückholungsanordnung entscheiden. Inzwischen wurde bekannt, dass für A. eine Wiedereinreisesperre gilt.

Noch bis 0 Uhr kann die Stadt Bochum begründen, warum sie den Tunesier nicht auf Staatskosten zurück nach Deutschland holen will. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte diesen Schritt in der ersten Instanz gefordert und die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft. Begründung: Dem 42-Jährigen drohe in seiner Heimat möglicherweise Folter.

Für den Tunesier gilt eine Wiedereinreisesperre - das sei durch die Rechtslage innerhalb der Schengen-Länder ein Automatismus, sagte der Stadtsprecher. Von dem Moment der Abschiebung an gelte ein Einreiseverbot. "Das ist ein ganz normaler Verwaltungsakt." Die Bochumer Ausländerbehörde ist für den Fall zuständig. Allerdings habe die Stadt nicht aktiv darauf hingewirkt - vielmehr würden solche Verbote automatisch für jeden Abgeschobenen gelten, sagte der Sprecher.

Bochum bliebe noch Verfassungsbeschwerde

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat eine menschenrechtswidrige Behandlung drohen könnte.

Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. und den begleitenden Bundespolizisten bereits in der Luft war. Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird.

Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt Bochum bliebe aber noch - allerdings ohne aufschiebende Wirkung - eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Erst am Dienstag will sich die Stadt Bochum äußern, ob sie diesen juristischen Weg einschlagen will.

Quelle: ntv.de, sgu/AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen