Politik

Unzulässig in Baden-Württemberg Gericht hebt Ausgangssperre auf

Das Gericht in Mannheim sieht durch Ausgangsbeschränkungen keine pauschale Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen.

Das Gericht in Mannheim sieht durch Ausgangsbeschränkungen keine pauschale Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen.

(Foto: dpa)

In Baden-Württemberg gelten strenge Corona-Maßnahmen. Eine nächtliche Ausgangssperre ist allerdings nicht angebracht, befindet ein Gericht. Dennoch lässt der Verwaltungsgerichtshof Spielraum für eine solche Maßnahme.

In Baden-Württemberg hat die Justiz die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied in einem Beschluss, dass die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr noch diese Woche außer Vollzug gesetzt werden müssen. Zum letzten Mal gelten sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.

Der 1. Senat argumentierte, die Regelung des Bundeslandes habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Dem Infektionsschutzgesetz zufolge seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen - auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen - zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt - anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen.

Quelle: ntv.de, mba/AFP

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