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Anwaltszulassung ausgesetzt Gericht verkündet nächsten Rückschlag für Hunter Biden

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Eine Jury in Delaware befand Hunter Biden für schuldig - ihm droht damit eine mehrjährige Haftstrafe.

Eine Jury in Delaware befand Hunter Biden für schuldig - ihm droht damit eine mehrjährige Haftstrafe.

(Foto: picture alliance/dpa/AP)

Zuerst befindet ihn ein Gericht wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffenrecht für schuldig, nun hagelt es weitere Konsequenzen für Hunter Biden: Der Sohn des US-Präsidenten verliert seine Berechtigung, in der Hauptstadt Washington als Anwalt zu arbeiten. Die Anordnung gilt "mit sofortiger Wirkung".

Nach der Verurteilung wegen illegalen Waffenbesitzes verliert Präsidentensohn Hunter Biden in der US-Hauptstadt Washington vorerst seine Berechtigung, als Anwalt zu arbeiten. Die Zulassung werde mit Blick auf das Urteil "mit sofortiger Wirkung" ausgesetzt, heißt es in einer Anordnung eines Berufungsgerichtes in Washington. Der zuständige Ausschuss der Anwaltskammer in Washington solle ein Disziplinarverfahren einleiten und sich mit der Frage befassen, ob Hunter Biden noch als Anwalt arbeiten dürfe.

Hunter Biden war Anfang Juni von einer Geschworenenjury im Bundesstaat Delaware für schuldig befunden worden, bei einem Waffenkauf im Oktober 2018 falsche Angaben gemacht und seine damalige Drogenabhängigkeit verschwiegen zu haben. Der Präsidentensohn bestreitet dies. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe. Die Strafmaßverkündung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Da er nicht vorbestraft ist, könnte der 54-Jährige aber auch ohne Gefängnis davonkommen.

Hunter Biden ist Absolvent der Yale Law School und war in der Vergangenheit als Rechtsanwalt und Wirtschaftslobbyist tätig. Seine Anwaltszulassung in Washington erhielt er im Jahr 2007. In der jüngsten Vergangenheit soll er sie übereinstimmenden Medienberichten aber nicht sonderlich aktiv genutzt haben. Im ohnehin politisch aufgeheizten Wahljahr bieten die Negativschlagzeilen des Sohnes den Gegnern von Präsident Joe Biden viel Angriffsfläche.

Quelle: ntv.de, spl/dpa

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