Politik

Sonderermittler bei NSA-Affäre Graulich darf Spionagelisten sehen

Der Jurist Kurt Graulich soll die Spählisten der NSA prüfen dürfen. Der NSA-Untersuchungsausschuss benennt ihn als Vertrauensperson. Die Abgeordneten wollen sich trotzdem das Recht vorbehalten, die Spionageliste mit eigenen Augen zu sehen.

Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Kur Graulich, ist vom NSA-Untersuchungsauschuss als Vertrauensperson nominiert.

Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Kur Graulich, ist vom NSA-Untersuchungsauschuss als Vertrauensperson nominiert.

(Foto: picture alliance / dpa)

Gegen die heftige Kritik der Opposition hat der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag den 65-jährigen Juristen Kurt Graulich als sogenannte Vertrauensperson nominiert, die Einblick in streng geheime US-Spionageunterlagen nehmen soll. Das teilte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Bundestags zur NSA-Spähaffäre, Patrick Sensburg mit. Die Bundesregierung muss den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht noch offiziell für seine neue Aufgabe ernennen.

Der Vertrauensbeauftragte soll im Kanzleramt Einblick in die streng geheime Liste der US-Spionageziele nehmen und prüfen, ob bei den Spähaktionen gegen Absprachen verstoßen wurde. Nach Vorstellung der Bundesregierung soll er dann dem Untersuchungsausschuss des Bundestags Bericht erstatten. Die Oppositionsabgeordneten lehnen dies ab, sie wollen die Akten selbst sehen.

Opposition rechnet nicht mit Aufklärung

Damit werde ein Verfahren der Vertuschung verlängert, kritisierte die Obfrau der Linken im NSA-Ausschuss, Martina Renner. "Wir wehren uns gegen dieses Konstrukt", sagte auch der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz. Es sei keine Aufklärung dadurch zu erwarten. Linke und Grüne hatten schon Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt.

Mit dem Verfahren will die Bundesregierung den USA entgegenkommen, die dem gesamten Ausschuss nicht den Blick in die Geheimakten zubilligen wollen. Einem Medienbericht zufolge lehnt die US-Regierung aber auch die Einsetzung eines solchen Sonderermittlers ab, weil sie auch hier einen Verrat von Geheimnissen fürchtet.

Die sogenannte Selektorenliste liegt derzeit noch unter Verschluss im Kanzleramt. Sie verzeichnet Ziele, die der Bundesnachrichtendienst im Auftrag des US-Dienstes NSA ausspähte. Die NSA soll den BND möglicherweise absprachewidrig zur Ausspähung europäischer Behörden und Unternehmen eingespannt haben.

Ungeachtet der Einsetzung Graulichs will sich der Ausschuss aber einen Einblick in die streng geheime Selektorenliste vorbehalten. "Wenn die Vertrauensperson uns Erkenntnisse bringt, die ausreichend sind, ist das ok", sagte Sensburg. "Ansonsten werden wir darauf bestehen, die Listen einsehen zu können."

Die NSA soll jahrelang Mitglieder der Bundesregierung abgehört haben. Die  Enthüllungsplattform Wikileaks teilte am Mittwoch mit, dass die NSA allein 69 Telefonnummern der Bundesregierung ausgespäht habe. Die Spionage sei teilweise gemeinsam mit Großbritannien erfolgt.

BND suchte nach Wanzen

Der BND soll schon nach den Spionage-Enthüllungen von Edward Snowden deutsche Botschaften auf Wanzen und andere Ausspähversuche überprüft haben. Dabei seien besonders die Vertretungen in befreundeten Staaten wie den USA, Großbritannien und Frankreich untersucht worden, wie "Die Zeit" und "Zeit Online" unter Berufung auf BND-Unterlagen berichteten.

Wanzen habe der BND bei den Überprüfungen zwar nicht gefunden, dafür aber viele Indizien, dass die Diplomaten gefährlich sorglos mit dem Thema Sicherheit umgegangen seien. Einen echten Angriff habe es nur in Beirut gegeben. Dort sollen sich Unbekannte 40 mal auf Telefonate aufgeschaltet haben. Der BND-Bericht spreche von einem Innentäter.

Offenbar hat der BND offenbar einige Sicherheitsmängel in den Botschaften beklagt. Unter anderem seien die Telefonanlagen schlecht programmiert gewesen und hätten es zugelassen, dass Gespräche unbemerkt mitgehört würden. In Paris seien mysteriöse Heizungsrohre ohne eigentliche Funktion aufgefallen.

Quelle: ntv.de, hul/AFP/dpa

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