Politik

"Ampel hat sich versündigt" Gysi und Söder wettern gegen neues Wahlrecht

Eine Wahlrechtsreform der Ampel soll dem stetig wachsenden Bundestag Einhalt gebieten. Doch speziell die Linke und die CSU fühlen sich von der neuen Regelung benachteiligt und drohen mit dem Gang nach Karlsruhe. Die Argumente unterscheiden sich allerdings.

Die Linke plädiert im Streit über das neue Wahlrecht für eine Senkung der Fünf-Prozent-Hürde. Sinnvoll wären 3 oder 3,5 Prozent, schreibt der Linken-Abgeordnete Gregor Gysi auf Twitter. "Wenn die Ampel-Koalition keinen verfassungsrechtlichen Streit riskieren will, muss sie die Prozenthürde senken."

Hintergrund ist die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel in der gerade beschlossenen Wahlrechtsreform. Diese Klausel sichert Parteien bisher beim Gewinn von drei Direktmandaten den Einzug ins Parlament nach ihrem Anteil der Zweitstimmen. Davon profitierte die Linke 2021.

Gysi argumentiert in seinem Twitter-Statement mit der grundgesetzlich verankerten Chancengleichheit der Parteien. So habe das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass die Grundmandatsregel zur Abbildung des Wählerwillens beitrage. Wenn die Direktmandatsregel wegfalle, müsse auch die prozentuale Hürde gesenkt werden. Damit würden die "höchstrichterlich festgelegten Ziele erreichbar" und Klagen oder Beschwerden in Karlsruhe wahrscheinlich überflüssig.

"In Grundfesten benachteiligt"

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Kritik am neuen Wahlrecht kommt auch von CSU-Chef Markus Söder. Der bayerische Ministerpräsident ist aber gegen die Senkung der Fünf-Prozent-Hürde. "Die Ampel muss dieses Wahlrecht ganz zurücknehmen, Korrekturen reichen nicht", sagt Söder in der "Süddeutschen Zeitung". "Um sich ihre Mehrheit zu sichern, hat sie zwei von drei Oppositionsparteien in ihren Grundfesten benachteiligt. Die Ampel hat sich an der politischen Kultur versündigt."

SPD, Grüne und FDP hatten mit ihrer Mehrheit im Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen, um den Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Die Linke und CDU/CSU fühlen sich durch die Reform benachteiligt und erwägen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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