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Wegen Anschlagsplänen auf Demo Haftbefehl gegen vorbestraften Islamisten erlassen

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Der am Dienstag in seiner Wohnung in Duisburg festgenommene Islamist sei ersten Aussagen zufolge ein Einzeltäter.

Der am Dienstag in seiner Wohnung in Duisburg festgenommene Islamist sei ersten Aussagen zufolge ein Einzeltäter.

(Foto: picture alliance/dpa)

Er soll nach "pro-israelischen Demos" gesucht und Anschlagspläne gemacht haben: Der in Duisburg festgenommene Islamist soll aufgrund neuer Erkenntnisse einem Haftrichter vorgeführt werden. Als IS-Terrorist "Osama, der Deutsche" hat er bereits hinter Gittern gesessen.

Mehrere Sprengladungen detonieren, als Spezialeinheiten in Duisburg eine Wohnung stürmen. Die demolierte Wohnungstür zeugt später von einem robusten Einsatz. Der galt einem 29-jährigen Mann, der kurz darauf am Dienstagabend abgeführt wird. Er soll sich gegenüber einem Chatpartner in Syrien bereit erklärt haben, einen islamistisch motivierten Anschlag zu begehen.

Der Mann ist für die Sicherheitsbehörden kein Unbekannter: Im Turban erschien er Ende 2016 auf der Anklagebank des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, zeigte sich zunächst wenig kooperativ, legte später aber ein Geständnis ab: "Osama, der Deutsche" ist als IS-Terrorist bereits rechtskräftig zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden und hat seine Zeit im Gefängnis abgesessen. Seit heute ist er wieder in Untersuchungshaft. Das Duisburger Amtsgericht bestätigte den dringenden Tatverdacht und erließ einen entsprechenden Haftbefehl gegen ihn, wie die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Mögliches Anschlagsziel sei demnach eine pro-israelische Demonstration gewesen. Dies könne im Fall einer Verurteilung als Versuch der Beteiligung an einem Mord mit 3 bis 15 Jahren Haft geahndet werden.

"Es gab Hinweise, dass dieser Mann einen Anschlag plant", hatte NRW-Innenminister Herbert Reul von der CDU zuvor bereits bekannt gegeben. Bei einer ersten Auswertung der bei ihm beschlagnahmten Datenträger seien weitere Anhaltspunkte entdeckt worden. Über 50 Polizisten seien im Einsatz gewesen, darunter auch Spezialeinheiten. Dass es wohl ein ausländischer Geheimdienst war, der zuerst auf die Terrorabsichten hinwies, kommentierte Reul so: "Die internationale Zusammenarbeit funktioniert."

Sicherheitsbehörden zufolge gibt es Hinweise, nach denen der 29-Jährige mit einem Lastwagen in eine "israelische Veranstaltung" fahren wollte. In den Polizeieinsatz in Duisburg war auch die gemeinsame Terrorabwehrzentrale des Bundes und der Länder involviert.

Angeklagter will Haftbeschwerde einlegen

Der aus Bielefeld stammende Mann wurde dennoch am 6. April 2017 als IS-Terrorist vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt. Er soll sich 2012 in der Herforder Salafistenszene radikalisiert haben. Von September 2013 bis Frühjahr 2016 hatte er sich nach Syrien abgesetzt und sich dort bewaffneten IS-Einheiten angeschlossen und in diversen Propagandavideos aufgetaucht sein. Nach seiner Rückkehr war er am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Er hatte damals gestanden und eingeräumt, sich mit dem IS identifiziert zu haben.

Unter dem Kampfnamen "Osama al-Almani" (Osama, der Deutsche) war er im Internet in Videos aufgetaucht, teilweise vermummt, mit Kalaschnikow-Sturmgewehr und Machete. Auf seinem Facebook-Account hatte er dazu aufgerufen, "Ungläubige mit gut geplanten Märtyreraktionen zu zerbomben" und IS-Sympathisanten in Deutschland aufgefordert, Anschläge zu begehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein besonders makabres Video zeigte ihn, wie er in Syrien die Leiche eines Enthaupteten verspottet, ihr den Puls fühlt und scheinheilig fragt: "Was fehlt ihm denn?".

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Sein Rechtsanwalt Mutlu Günal, der den 29-Jährigen vertritt, sagte auf dpa-Anfrage, dass er nicht davon ausgehe, dass dieser Haftbefehl lange Bestand haben werde. "Vermutungen und Mutmaßungen werden ihn nicht lange stützen können. Wir warten die Akteneinsicht ab und werden dann Haftbeschwerde einlegen."

Sein Mandant sei seinem Rat gefolgt und habe sich zur Sache nicht eingelassen. Er habe an einem Aussteigerprogramm teilgenommen. Der Erfolg sei ihm damals ausdrücklich bescheinigt worden. Nach der Haftentlassung sei er berufstätig gewesen, hieß es aus Sicherheitskreisen, habe dann aber seinen Job verloren.

Quelle: ntv.de, Frank Christiansen, dpa

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