Politik

Impfungen bei unter 60-Jährigen Haftet der Staat bei Astrazeneca-Schäden?

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Die STIKO empfiehlt Astrazeneca nur für über 60-Jährige.

(Foto: AP)

Für unter 60-Jährige ist eine Impfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca nicht empfohlen, im Einzelfall aber möglich. Wer allerdings haftet, wenn infolge einer solchen Impfung nachhaltige Gesundheitsschäden auftreten, ist nicht ganz klar.

In Sachsen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern kann sich ab sofort jeder mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen lassen, der möchte. In Bremen vermutlich bald auch. Alter: Volljährig. Bei Menschen unter 60 Jahren ist jedoch vor dem Spritzen eine ausführliche Beratung durch den Impfarzt vorgeschrieben.

Denn der Impfstoff ist zwar gut und sicher, wie zum Beispiel die Experten der EMA sagen. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten. Aber was, wenn dann doch was passiert? Wer zahlt dann?

Etwaige Behandlungskosten würden die Krankenkassen übernehmen, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ntv bestätigt. Aber was passiert in Fällen, wenn der Geimpfte nicht mehr richtig arbeiten kann und vielleicht sogar berufsunfähig wird? "Da ist der Staat raus, weil er Astrazeneca für unter 60-Jährige ja nicht empfohlen hat", sagt die Medizin-Anwältin Britta Konrad aus Berlin. (Dazu auch das Update unten.)

Für den Geimpften bedeutet das: kein Schadensersatz, kein Ersatz des Lohnausfalls, kein Ersatz für die verminderte spätere Rente. Denn die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Astrazeneca nur für Personen, die 60 Jahre oder älter sind. "Jüngere können nur mit Astrazeneca geimpft werden, wenn sie sich gemeinsam mit dem impfenden Arzt und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung dafür entscheiden", heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Damit, so Rechtsanwältin Konrad, geht die Haftung an einen Dritten über, den Arzt. Der hat im Aufklärungsgespräch aber auf alle Risiken hingewiesen und sich das auch schriftlich bestätigen lassen, haftet also nicht.

Das Gesundheitsministerium verweist auf die Bundesländer: "Empfehlen die Länder auf Grundlage des STIKO-Beschlusses die Impfung von Astrazeneca (also Impfung empfohlen ab 60 Jahre sowie nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung auch unter 60 Jahren), dann haften die Länder, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten." Mecklenburg-Vorpommern etwa weist ausdrücklich auf die STIKO hin.

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein heißt es, das Bundesgesundheitsministerium könne durchaus noch klarstellen, dass "die gesetzliche Haftung des Landes auch für Impfschäden bei solchen Personen greifen würde".

Kurzum: Einen Impfschaden zu erleiden ist sehr unwahrscheinlich, kann für den Betroffenen aber schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf eine Anfrage dazu noch nicht geantwortet.

Update 23. April: Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums sagt, die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe für die dort genannten Personenkreise und Indikationen würden "für Bayern öffentlich empfohlen". Mit der Impfempfehlung der STIKO liege mit dem Präparat von Astrazeneca "eine öffentliche Empfehlung für eine COVID-19-Impfung der zuständigen Landesbehörde" vor. Erleide also jemand infolge der Astrazeneca-Impfung eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehe, "hat er Anspruch auf Entschädigungsleistungen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes nach § 60 Abs. 1 IfSG".

Quelle: ntv.de, cmi

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