Politik

Rede bei Wahlkampfveranstaltung Höcke muss wegen NS-Vokabular vor Gericht

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Björn Höcke bei einer Wahlkampfrede am vergangenen Donnerstag.

Björn Höcke bei einer Wahlkampfrede am vergangenen Donnerstag.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Sommer 2021 beendet Björn Höcke eine Wahlkampfrede mit den Worten "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Beim letzten Teil handelt es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung der NSDAP. Der Thüringer AfD-Chef muss deshalb vor Gericht.

Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Halle habe die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Höcke soll in einer Rede eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.

Laut Gerichtsmitteilung soll er im Mai 2021 eine Wahlkampfrede in Merseburg mit den Worten "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" geschlossen haben. In der Mitteilung heißt es weiter, Höcke habe gewusst, "dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt".

Dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgte das Landgericht. Allerdings sieht das Gericht keinen Anlass, den Sachverhalt vor dem Landgericht zu verhandeln. Weder die Straferwartung für Höcke rechtfertige dies, noch sei eine besondere Bedeutung des Falls anzunehmen. Der Bekanntheitsgrad Höckes allein sei nicht geeignet, dem Fall eine besondere Bedeutung zu verleihen.

Höcke kann gegen die Zulassung der Anklage nicht vorgehen. Dagegen kann die Staatsanwaltschaft vor das Oberlandesgericht Naumburg ziehen und Beschwerde gegen die Zuordnung zum Amtsgericht einlegen. Ein Termin für eine Hauptverhandlung gegen den AfD-Rechtsaußen ist damit noch nicht absehbar.

Immunität im Landtag aufgehoben

Das Verwenden der Losung "Alles für Deutschland" sorgte gerade auch in Passau für Ermittlungen der Polizei gegen einen AfD-Politiker. Der Mann soll die verbotene Parole auf einem Wahlplakat für die bayerischen Bezirkswahlen am 8. Oktober genutzt haben.

Erst Anfang dieses Monats habe der Justizausschuss des Thüringer Landtags den Weg für eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) gegen Höcke freigemacht, hieß es zuletzt aus Ausschusskreisen. Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten demnach alle anwesenden Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu.

Der AfD-Politiker selbst äußerte auf der Plattform X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden. Er schrieb von einer "Justizkeule gegen Dissidenten". Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag bei Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben.

Quelle: ntv.de, ses/dpa/AFP

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