Verbotene NSDAP-Parole genutzt? Höckes Immunität erneut aufgehoben
09.03.2024, 14:57 Uhr Artikel anhören
Es ist bereits das achte Mal, dass der Landtag Björn Höckes Immunität aufhebt, den der Verfassungsschutz als Rechtsextremisten einstuft.
(Foto: picture alliance/dpa)
Immer wieder provoziert Thüringens AfD-Chef Höcke mit seiner Rhetorik, nicht selten erinnert diese an den Nationalsozialismus. Im vergangenen Dezember soll er den SA-Spruch "Alles für Deutschland" genutzt haben - damit könnte er sich strafbar gemacht haben. Nun macht der Landtag den Weg für die Ermittlungen frei.
Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einem verbotenen Nazi-Ausspruch hat der Justizausschuss des Thüringer Landtags die Immunität des AfD-Politikers Björn Höcke erneut aufgehoben. Das wurde von mehreren Quellen im Landtag bestätigt. Demnach hat der Ausschuss einem solchen Schritt am Freitag zugestimmt. Höcke selbst schrieb am Freitag bei X, es sei das achte Mal, dass seine Immunität aufgehoben worden sei. Die Immunität schützt Abgeordnete vor Strafverfolgung. Wenn eine Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss diesen Ermittlungen zustimmen.
Hintergrund sind demnach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera. Der Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende soll im Dezember in Gera bei einer Versammlung den Spruch "Alles für Deutschland" verwendet haben, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP.
Weil er den Spruch bereits Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt genutzt haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage erhoben. Auch für diese Ermittlungen war damals die Immunität aufgehoben worden. In dieser Sache muss sich Höcke wegen des mutmaßlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ab Mitte April vor dem Landgericht in Halle verantworten.
Anklage wegen Volksverhetzung zugelassen
Die Ermittlungen zum Vorfall im Dezember in Gera sollen nun an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben werden. Sie sollen so mit dem bereits angestrengten Verfahren wegen der Verwendung derselben Parole verbunden werden. Gegen Höcke wurde zudem eine Anklage am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Hintergrund ist ein Beitrag des früheren Geschichtslehrers bei Telegram.
Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextrem. Höcke soll bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen gehen.
Quelle: ntv.de, spl/dpa