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Urteil vor Münchner Gericht ICE-Messerangreifer muss 14 Jahre in Haft

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Im Bahnhof des oberpfälzischen Ortes Seubersdorf kam der ICE zum Stehen.

Im Bahnhof des oberpfälzischen Ortes Seubersdorf kam der ICE zum Stehen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die juristische Aufarbeitung der Messerattacke in einem ICE von Passau nach Nürnberg im November 2021 ist abgeschlossen: Der Täter, ein syrischer Palästinenser, muss für lange Zeit ins Gefängnis. Der Argumentation der Verteidigung, der Mann sei psychisch krank, folgt das Gericht damit nicht.

Nach der Messerattacke auf vier Reisende in einem ICE in Bayern vor mehr als einem Jahr ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach den 28-Jährigen unter anderem des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er hatte im November vergangenen Jahres in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei von ihnen dabei schwer verletzt.

Die Frage nach einem möglichen dschihadistischen Hintergrund und einer eventuellen psychischen Erkrankung des in Syrien aufgewachsenen palästinensischen Volksangehörigen hatte im Zentrum des zweimonatigen Prozesses in München gestanden. Die Richter folgten nun der Einschätzung der beauftragten Sachverständigen und schlossen eine psychische Erkrankung zum Tatzeitpunkt aus.

Was am 6. November 2021 geschehen war, blieb im Prozess unstrittig: In einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg hatte der damals 27-Jährige vier Männer mit einem Messer angegriffen, drei erlitten schwere Verletzungen. Uneinig waren sich Kläger und Verteidiger aber hinsichtlich der Frage, ob es sich um die Tat eines Dschihadisten oder die eines psychisch Kranken handelte.

Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte im Schlussplädoyer vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Anwälte der Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an.

Psychische Krankheit nur simuliert

Die Verteidigung sieht in ihrem Mandanten hingegen einen schuldunfähigen, paranoid Schizophrenen und plädierte für einen Freispruch und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. "Unser Mandant ist krank, unser Mandant muss behandelt werden, und unser Mandant ist kein Terrorist", sagte Verteidiger Maximilian Bär in seinem Schlussplädoyer. Der Mann habe sich verfolgt und überwacht gefühlt.

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Unmittelbar nach der Tat erklärte er gegenüber der Polizei, dass er krank sei. Zu dem Ergebnis sei auch die erste Beurteilung eines Gerichtspsychiaters gekommen, weshalb sein Mandant nach der Festnahme zuerst rund zwei Monate in eine Klinik gekommen sei, argumentierte der Verteidiger.

Nach Ansicht der Bundesanwälte simulierte der Mann eine psychische Krankheit jedoch nur. Die blutige Tat habe er "im Zustand voller Schuldfähigkeit" begangen und damit seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen, sagte Bundesanwältin Silke Ritzert in ihrem Plädoyer. Auch drei psychiatrische Gutachter waren sich im Prozess einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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