Gesetz nimmt erste HürdeIsraels Parlament für Wiedereinführung der Todesstrafe

Das letzte Mal, dass in Israel die Todesstrafe vollstreckt wurde, war gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann. Künftig könnte es in dem Land wieder Hinrichtungen geben - für einen bestimmten Täterkreis.
In Israel hat ein umstrittener Gesetzentwurf über die Einführung der Todesstrafe für Terroristen eine erste parlamentarische Hürde genommen. Wie die "Times of Israel" berichtete, wurde der von der Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützte Gesetzentwurf in erster Lesung mehrheitlich angenommen. Um das Vorhaben tatsächlich umzusetzen, bedarf es aber noch zwei weiterer Lesungen.
Der Gesetzentwurf sieht die Todesstrafe für Personen vor, die Israelis "aus rassistischen Motiven" und "mit dem Ziel, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden" töten. Kritiker bemängeln, dass die Regelung damit faktisch nur für arabische Täter gelten würde, die Juden ermorden, nicht jedoch für jüdische Terroristen.
Zuletzt hatte es etwa Anfang 2023 im Parlament den Versuch gegeben, die Todesstrafe einzuführen. Das war vor dem Massaker am 7. Oktober und dem Beginn des Gaza-Kriegs. Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde.