Reformpaket mit Ausnahmen Japan will Sex mit unter 16-Jährigen verbieten
17.02.2023, 16:22 Uhr
Jugendliche in Japan: Der Sex unter Teenagern soll laut neuem Vorschlag in der Regel nicht bestraft werden.
(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Kinder erreichen in Japan mit 13 Jahren die sexuelle Mündigkeit. Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit ihnen gilt ab diesem Alter nicht als Vergewaltigung. Die Gesetzgebung soll nun als Teil eines Reformpakets verändert werden, um somit die Verfolgung von Vergewaltigungen zu verbessern.
In Japan soll Sex mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren verboten werden. Ein Gremium des japanischen Justizministeriums schlug vor, das Mindestalter für die Zustimmung zu sexuellen Handlungen von 13 auf 16 Jahre anzuheben. In Deutschland liegt es bei 14 Jahren.
Nach geltendem Recht werden Kinder in Japan ab einem Alter von 13 Jahren als sexualmündig angesehen, sodass Geschlechtsverkehr mit ihnen nicht als Vergewaltigung gilt. Zwar gibt es in vielen Teilen Japans regionale Verordnungen, die "unzüchtige" Handlungen mit Minderjährigen unter 18 Jahren verbieten. Sie sehen aber deutlich mildere Strafen als bei Vergewaltigungen vor.
Nicht bestraft werden sollen dem Vorschlag zufolge sexuelle Handlungen zwischen zwei Teenagern, wenn beide mindestens 13 Jahre alt sind und der Altersunterschied nicht größer ist als fünf Jahre.
Die vorgeschlagene Anhebung des sogenannten Schutzalters ist Teil eines größeren Reformpakets. Vorgesehen ist unter anderem, die strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigungen zu verbessern und Voyeurismus unter Strafe zu stellen. Zuletzt hatten in Japan eine Reihe von Freisprüchen in Vergewaltigungsprozessen für Empörung gesorgt.
Mit 13 Jahren ist das bisherige Schutzalter in Japan das niedrigste unter den G7-Staaten, es wurde seit seiner Einführung 1907 nicht verändert. Japan reformierte sein Sexualstrafrecht bereits 2017, Kritikern gingen die Änderungen damals aber nicht weit genug.
Quelle: ntv.de, mpe/AFP