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Schlappe für die Ampel Karlsruhe erklärt neues Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig

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Die Begrenzung der Größe des Bundestags auf effektiv 630 Sitze bleibt aber erhalten.

Die Begrenzung der Größe des Bundestags auf effektiv 630 Sitze bleibt aber erhalten.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig. Weitere Aspekte der Reform bleiben aber in Kraft.

Das Bundesverfassungsgericht hat das von der Ampel verabschiedete neue Wahlrecht teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Streichung der Grundmandatsklausel in der derzeitigen Form ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, wie aus einer auf der Internetseite des Karlsruher Gerichts veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Der Rest der Reform bleibt jedoch weiter in Kraft.

Das dort eingestellte Urteil ist zwischenzeitlich nicht mehr abrufbar. Eigentlich sollte es erst am heutigen Dienstag verkündet werden. Offenbar wurde es versehentlich vorzeitig veröffentlicht.

Die Grundmandatsklausel gilt nach dem Urteil aus Karlsruhe wohl auch bei der nächsten Bundestagswahl. Die Verfassungsrichter halten eine Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel, wie es die Wahlrechtsreform vorsah, für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Der bisherigen Regelung folgend ziehen Parteien in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.

"Ein Teilerfolg" für die Linke

Die Reform sieht zudem künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament soll nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Diese Begrenzung der Mandatszahl bleibt laut dem veröffentlichten Urteil in Kraft.

Gegen das Gesetz zogen unter anderem CDU, CSU und die Linke nach Karlsruhe. Für sie stand viel auf dem Spiel: Würde die CSU bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, flöge sie nach dem neuen Wahlrecht aus dem Bundestag - auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen würde. Die Linke kam wiederum bei der letzten Bundestagswahl nur wegen der Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke ins Parlament.

Mit dem Urteil zeigte sich die Linke nun zufrieden. Die von der Ampelkoalition geplante Streichung der Grundmandatsregel sei eine "undemokratische" Entscheidung gewesen, "die das Bundesverfassungsgericht zurecht korrigiert hat", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch im ARD-"Morgenmagazin". Dies sei "ein Teilerfolg" für die Linke und andere kleine Parteien.

Die Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen worden. Sie soll den Bundestag von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete verkleinern.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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