GroKo vor dem Abschluss Karlsruhe prüft SPD-Mitgliederentscheid
06.02.2018, 09:00 Uhr
Vor vier Jahren lässt das Bundesverfassungsgericht das Mitgliedervotum der SPD in einem Eilverfahren zu. Dennoch gibt es Zweifel, ob die Befragung tatsächlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Einen Einspruch hat Karlsruhe allerdings schon abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht prüft einem Bericht zufolge die Zulässigkeit des Mitgliederentscheids der SPD zu einer Großen Koalition. Derzeit lägen in Karlsruhe fünf Anträge vor, die sich gegen die Befragung der rund 450.000 SPD-Mitglieder wenden, berichtet die "Rheinische Post". Dies habe das Gericht bestätigt.
Demnach hat das Verfassungsgericht einen der Anträge bereits ohne Begründung abgelehnt. Wann es über die anderen entscheidet, ist der Zeitung zufolge noch unklar.
Das Verfassungsgericht hatte das Mitgliedervotum vor vier Jahren in einem Eilverfahren zugelassen. Dennoch gibt es Zweifel, ob sich die von der SPD geplante Befragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.
Verhandlungen vor dem Abschluss
Die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD gehen heute mutmaßlich in die entscheidende Runde. Nachdem die Gespräche am Montag ins Stocken geraten waren, wollen die Parteien ab 10.00 Uhr in der CDU-Zentrale weiter verhandeln. Einigen sie sich, könnten sie am Mittwoch den Koalitionsvertrag vorstellen.
Als Knackpunkte nannte CDU-Vize Julia Klöckner die Themen Finanzen, Gesundheit, Arbeitsrecht und Außenpolitik. Nach Informationen aus Teilnehmerkreisen hatte die Union der SPD in den Gesprächen am Montag deutlich gemacht, dass man deren Wünschen in diesen Bereichen nicht so weit wie gefordert entgegenkommen könne.
Quelle: ntv.de, chr/AFP