Politik

Gericht schmettert Klage ab Kein Vaterschaftsurlaub für lesbische Frau

Nach heutigem französischem Recht könnte die Frau statt Vaterschaftsurlaub "Pflegeurlaub" beantragen.

Nach heutigem französischem Recht könnte die Frau statt Vaterschaftsurlaub "Pflegeurlaub" beantragen.

(Foto: dpa)

Gilt der Vaterschaftsurlaub auch für Frauen, deren Partnerin ein Kind bekommen hat? Nein, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall einer Französin - verweist aber auf eine Alternative.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer lesbischen Frau auf Vaterschaftsurlaub abgewiesen. Die Beschwerde der Französin wegen Diskriminierung sei offensichtlich unbegründet, entschieden die Straßburger Richter.

Die Frau hatte in Frankreich Vaterschaftsurlaub beantragt, nachdem ihre langjährige Lebensgefährtin 2004 ein Kind geboren hatte. Der Urlaub wurde ihr nicht gewährt.

Die Richter argumentieren nun, die Frau sei nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung ungleich behandelt worden. Vaterschaftsurlaub habe schlicht nur leiblichen Vätern offen gestanden. Nach heutigem französischen Recht hingegen könne die Frau "Pflegeurlaub" beantragen und genieße damit die gleichen Urlaubsansprüche wie beim Vaterschaftsurlaub.

Quelle: ntv.de, ftü/dpa

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