Gericht drückt Misstrauen aus Kein Waffenschein mehr für "Reichsbürger"
26.06.2018, 17:38 Uhr
Wer nicht zuverlässig ist, darf keine Waffen besitzen, entscheidet das Verwaltungsgericht Gießen.
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Wer der Reichsbürger-Bewegung angehört, lehnt die deutsche Rechtsordnung ab. Deswegen entscheidet das Verwaltungsgericht Gießen: Diese Menschen seien "grundsätzlich als waffenrechtlich unzulässig" anzusehen. Eine Waffenerlaubnis sei für sie somit tabu.
Sogenannte Reichsbürger dürfen nach einer Gerichtsentscheidung keine Waffen besitzen. Dieser Szene zuzuordnende Menschen seien "grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig" anzusehen, entschied das Verwaltungsgericht Gießen. Es bestätigte damit die Entscheidung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, der die Waffenerlaubnis für einen mutmaßlichen Reichsbürger widerrufen hatte.
Es gebe hinreichende Anhaltspunkte für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Antragstellers, erklärte das Gericht. Der Umgang mit Waffen dürfe nur Menschen erlaubt werden, "die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen".
Dies ist nach Ansicht des Gerichts bei sogenannten Reichsbürgern nicht der Fall. Wer nach der Ideologie dieser Bewegung die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneine und die Rechtsordnung nicht als verbindlich anerkenne, löse die Befürchtung aus, "dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen" werde. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann noch Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Der Verfassungsschutz stuft rund 12.600 Menschen als Anhänger der Bewegung ein. Bei einigen von ihnen sieht er eine "erhebliche Gewaltbereitschaft". Etliche Akteure sind nach Einschätzung von Verfassungsschützern auch in der rechtsextremen Szene aktiv.
Quelle: ntv.de, kpi/dpa/AFP