"Keine praktische Relevanz"Männer bis 45 müssen sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen

Das neue Wehrpflichtgesetz löst bei jungen Menschen teilweise starke Proteste aus. Männer im wehrpflichtigen Alter sollen sich für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr einholen. Die Regelung ist bislang aber rein theoretisch.
Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich offenbar im Zuge der Wehrpflicht-Änderung eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland für länger als drei Monate verlassen wollen. Wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet, galt diese Regelung bisher nur in Krisenfällen, ist seit dem 1. Januar 2026 nun aber dauerhaft in Kraft.
Eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr wird laut Gesetzestext außerdem notwendig, wenn Männer im entsprechenden Alter "über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt (…) über drei Monate ausdehnen wollen". Dabei ist eine Ablehnung des Antrags im Regelfall nicht vorgesehen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums teilte ntv.de auf Anfrage mit, dass solche Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen seien, "da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht".
Die Regelung habe es auch schon zu Zeiten des Kalten Kriegs gegeben, teilte der Sprecher weiter mit. Diese hätte damals "keine praktische Relevanz" gehabt, "insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert". Man werde durch die Verwaltungsvorschriften klarstellen, "dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist".
Betroffen davon sind demnach alle möglichen Auslandsaufenthalte, etwa Auslandssemester, berufliche Verpflichtungen oder längere Reisen. In Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes heißt es: "Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht."
Hintergrund ist nach Aussage des Verteidigungsministeriums, dass die Regel der Bundeswehr "eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung" ermöglichen soll, teilte der Sprecher weiter mit. "Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhält." Aktuell erarbeite das Verteidigungsministerium "konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden", heißt es weiter.
Das Gesetz für den neuen Wehrdienst sieht vor, dass alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen erhalten, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben werden. Männer müssen diesen verpflichtend ausfüllen. Sollte es der Bundeswehr mithilfe des Fragebogens nicht gelingen, genügend Freiwillige zu gewinnen, behält sich die schwarz-rote Koalition die Einführung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht vor. Zehntausende Schüler haben in den vergangenen Monaten gegen den neuen Wehrdienst demonstriert.