Politik

Waffenschein bleibt eingezogen Klage von Identitären-Chef zurückgewiesen

Nils Altmieks hatte sich bei drei Störaktionen der Identitären Bewegung unter anderem wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht.

Nils Altmieks hatte sich bei drei Störaktionen der Identitären Bewegung unter anderem wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet die Identitäre Bewegung und deren Mitglieder. Der Bundesvorsitzende muss seinen Waffenschein abgeben und klagt. Zurück bekommt er die Lizenz aber nicht, denn das Verwaltungsgericht sieht gute Gründe, die dagegen sprechen.

Der Bundesvorsitzende der Identitären Bewegung, Nils Altmieks, erhält seinen Waffenschein nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage des 32-Jährigen ab. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Olgierd Adolph, als langjähriger Bundesvorsitzender beeinflusse er maßgeblich eine Organisation, die Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt hatte bei Altmieks die für eine Lizenz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr als gegeben angesehen. Altmieks klagte deshalb gegen den Freistaat Bayern.

Die Kammer bejahe mit ihrem Urteil die Einschätzung des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Außerdem habe der Kläger Meinungsäußerungen nicht nur am Rande der Legalität getätigt, sondern sich bei drei Störaktionen der Identitären Bewegung unter anderem wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht, argumentierte Adolph.

Die Identitäre Bewegung wird seit 2016 vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextremistische Organisation beobachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den Verein im Verfassungsschutzbericht 2017 als sogenannten Verdachtsfall ein. Altmieks erschien selbst nicht vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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