Politik

Cane darf aber nicht ausreisenKölner Sängerin verlässt türkische Haft

01.10.2020, 07:11 Uhr
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Hozan Cane hat kurdische Wurzeln und besitzt allein die deutsche Staatsbürgerschaft. (Foto: dpa)

Vorerst kann die Deutsche Hozan Cane ein Gefängnis in der Türkei wieder verlassen - nach mehr als zwei Jahren. Allerdings gilt für sie eine Ausreisesperre. Der türkischstämmigen Sängerin wird Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen. Der neu aufgerollte Prozess wird Ende Oktober fortgesetzt.

Nach mehr als zwei Jahren Haft in der Türkei ist die Kölner Sängerin mit dem Künstlernamen Hozan Cane nach Angaben ihrer Anwältin freigelassen worden. Ihre Mandantin habe das Gefängnis im Istanbuler Stadtteil Bakirköy in der Nacht verlassen, sagte Newroz Akalan. Ein Gericht habe zuvor dem Einspruch der Verteidigung, dass die lange Haftzeit unverhältnismäßig sei, stattgegeben und die Freilassung Canes angeordnet. Es sei allerdings eine Ausreisesperre verhängt worden, sagte Akalan.

Die Sängerin war kurz vor den Präsidenten- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in Edirne festgenommen worden. Im November desselben Jahres wurde sie zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt. Im August wurde das Verfahren neu aufgerollt, nachdem das höchste Berufungsgericht das Urteil nicht bestätigt hatte. Es gebe keine klaren Beweise für die unterstellte Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, hieß es zur Begründung. Die Anklage hatte sich unter anderem auf Inhalte von Facebook- und Twitter-Profilen gestützt.

Der Fall hatte die deutsch-türkischen Beziehungen belastet. Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Frank Schwabe, der das Verfahren gegen Cane beobachtet, sagte: "Hozan Cane war zu Unrecht im Gefängnis. Sie ist eine Sängerin, die sich mit ihrer Kunst politisch engagiert hat. Das ist aber kein Verbrechen."

Probleme mit der Gesundheit

Beim vergangenen Verhandlungstag im August hatte das Gericht im westtürkischen Edirne die Freilassung der Sängerin noch abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass Fluchtgefahr bestehe und es noch eine medizinische Untersuchung zum Gesundheitszustand Canes abwarten wolle. Die Sängerin hatte angegeben, dass sie unter schwerem Asthma und Bluthochdruck leide und sich ihr gesundheitlicher Zustand in der Haft verschlechtert habe. Cane hat kurdische Wurzeln und besitzt allein die deutsche Staatsbürgerschaft. Ihr Prozess wird am 20. Oktober fortgesetzt.

Der Prozess gegen Canes Tochter Gönül Örs, die in der Türkei wegen Terrorpropaganda für die PKK angeklagt ist, geht in Istanbul weiter. Hintergrund der Anklage gegen Örs war eine Protestaktion im Jahr 2012 auf einem Schiff in Köln. In Deutschland wurde nach Angaben ihrer Anwältin eine Ermittlung gegen Örs in diesem Fall eingestellt. Im Juni war ein Hausarrest gegen Örs aufgehoben worden, sie darf das Land jedoch nicht verlassen. SPD-Politiker Schwabe sagte, er erwarte nun, dass die Ausreisesperre gegen Örs aufgehoben werde und auch Cane nach der Fortsetzung ihres Prozesses das Land verlassen könne.

Quelle: ntv.de, kst/dpa

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