Politik

Kein Anspruch auf Entschädigung Kohl-Witwe geht im Zitate-Streit leer aus

Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im Namen ihres verstorbenen Mannes fordert Maike Kohl-Richter eine zugesprochene Entschädigung von Buchautor Heribert Schwan. Doch der Bundesgerichtshof lehnt die Forderung der Witwe des Altkanzlers ab. Die Millionensumme sei nicht vererbbar, so die Richter.

Eine Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde.

Alleinerbin Kohl-Richter hatte wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan gefordert. Der Journalist und Historiker sollte Kohls Memoiren schreiben und sprach Hunderte Stunden mit dem früheren CDU-Chef bei ihm zu Hause in Ludwigshafen.

Nach drei von vier geplanten Bänden kam es jedoch zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte Schwan 2014 das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", in dem Kohl mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen wie Altkanzler Gerhard Schröder und Ex-CDU-Generalsekretär Heiner Geißler zitiert wird.

Das Landgericht Köln sprach Kohl 2017 eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu - die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, führte Maike Kohl-Richter den Rechtsstreit als Alleinerbin weiter.

Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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