Regierungsstreit über AbgabeKommt die Zuckersteuer auch für zuckerfreie Getränke?

Die Krankenkassenreform sieht auch die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke vor. Wie diese ausgestaltet wird, ist noch offen. In zwei Ministerien gibt es unterschiedliche Vorstellungen bei der Ausgestaltung.
Die Bundesregierung streitet über die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer. Das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium lehnt Eckpunkte des SPD-geführten Finanzministeriums ab, wie aus Schreiben aus dem August hervorgeht. Das Landwirtschaftsministerium stört sich daran, dass deutlich mehr Getränke erfasst werden sollen als von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen, einem unabhängigen Expertengremium. Das Finanzministerium will damit die Einnahmen erhöhen, um Löcher im Haushalt zu stopfen.
In einem regierungsinternen Eckpunktepapier des Finanzministeriums heißt es, die Zuckersteuer solle eine Lenkungswirkung haben und den Zuckergehalt in Getränken senken. Gleichzeitig sollten aber auch Einnahmen für den Haushalt generiert werden. Es solle deswegen einen weiten Ansatz geben und möglichst keine Ausnahmen.
"Die Aufnahme von Sirup, Konzentraten sowie Granulaten in den Steuergegenstand ist notwendig, um entsprechenden Ausweichbewegungen, die aus anderen Ländern bekannt sind, vorzubeugen." Das Finanzministerium schlägt einen gestaffelten Steuertarif mit drei Stufen vor. Dabei würde der Steuersatz mit höherer Zuckerkonzentration zunehmen.
Zuckersteuer soll Finanzlage der Krankenkassen verbessern
Neben Getränken, die Zucker beinhalten, sollen zukünftig auch Süßstoff-Getränke besteuert werden, berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf ein Papier des Finanzministeriums. Auf Süßstoff-Getränke ohne Zucker soll eine Steuer von 26 Cent pro Liter anfallen. Dies würde etwa Getränke wie Cola Zero betreffen.
Für Getränke mit einem Zuckergehalt von 4,5 bis 7 Gramm je 100 Milliliter sollen pro Liter ebenfalls 26 Cent anfallen. In einer weiteren Stufe ist für süße Flüssigkeiten mit 7 bis 10 Gramm Zucker je 100 Milliliter eine Steuer in Höhe von 32 Cent pro Liter vorgesehen. Die dritte Stufe betrifft Getränke mit mehr als 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter auf die 38 Cent zusätzlich fällig werden. Hinzugerechnet werden muss jeweils noch die Mehrwertsteuer.
Das Landwirtschaftsministerium betonte in einem Schreiben an das Finanzministerium, vorläufige Schätzungen kämen allein bei Erfrischungsgetränken auf Einnahmen von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Dies liege deutlich über den zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro für 2027 und mindestens 450 Millionen jährlich ab 2028.
Der Ansatz gehe weit über die Expertenempfehlungen hinaus. Konkret beanstandete das Landwirtschaftsministerium, dass auch Fruchtsäfte, Mischgetränke mit Milch sowie alkoholfreie Biere und Wein einbezogen werden. So sollten beispielsweise Schorlen und Smoothies ausgenommen werden.
Agrarministerium will nur zwei Steuersätze
Auch seien zwei Steuersätze ausreichend, um es einfach zu halten. Die Besteuerung sollte erst ab 5 Gramm pro 100 Milliliter greifen statt der 4,5 Gramm des Finanzministeriums. Das Agrarministerium empfiehlt als Schwellenwerte - wie in anderen europäischen Staaten - fünf und acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Außerdem sollten die Änderungen nicht schon 2027 wirksam werden. Die Wirtschaft brauche Zeit zur Vorbereitung.
In Regierungskreisen hieß es, das CDU-geführte Gesundheitsministerium sei in der Ausarbeitung federführend. "Die vorliegenden Eckpunkte sind zunächst ein Arbeitspapier", sagte der finanzpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "In welcher Form daraus ein Gesetz wird, bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten."
Anlass für die Einführung einer Zuckersteuer ist die finanziell klamme Lage der Gesetzlichen Krankenkassen. Eine Expertenkommission hatte als von insgesamt 66 Maßnahmen angeregt, eine solche einzuführen. Dem Bericht zufolge soll es sich nun aber nicht um eine zweckgebundene Steuer handeln. Die dadurch generierten finanziellen Mittel könnten vom Finanzminister somit auch zum Stopfen anderer Haushaltslöcher verwendet werden.