Politik

Aktionäre haben Mitspracherecht Konzerne müssen Managergehälter deckeln

Managergehälter werden gedeckelt, auf welchem Niveau ist allerdings den Unternehmen überlassen.

Managergehälter werden gedeckelt, auf welchem Niveau ist allerdings den Unternehmen überlassen.

(Foto: imago/photothek)

Zukünftig wird es Obergrenzen für die Gehälter von Managern in börsennotierten Unternehmen geben. Deren Höhe legt aber nicht die Politik fest, sondern der Aufsichtsrat des Unternehmens. Dafür gibt es nun Regeln.

Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sind in Zukunft verpflichtet, Obergrenzen für die Gehälter ihrer Manager festzulegen. Diese Vorschrift ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets, mit dem der Bundestag die europäische Aktionärsrechterichtlinie umgesetzt hat. Danach muss der Aufsichtsrat künftig eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen.

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Das Gremium hat dabei lediglich die Wahl, ob es eine Obergrenze für den gesamten Vorstand gibt oder ob die Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds gedeckelt wird. Bisher konnte der Aufsichtsrat die Managergehälter auf freiwilliger Basis begrenzen. Nach der Neuregelung, die die Große Koalition erst im letzten Moment in das Gesetzespaket einfügte hatte, ist er künftig dazu verpflichtet.

Gleichzeitig wird damit den Aktionären das Recht eingeräumt, diese Obergrenze noch einmal abzusenken, wenn diese ihnen zu hoch erscheint. Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl erklärte, unangemessen hohe Managergehälter gefährdeten das Vertrauen der Bevölkerung in die soziale Marktwirtschaft. Wenn Dax-Vorstände im Schnitt das 52-fache ihrer Mitarbeiter verdienten, sei das nicht mehr nachvollziehbar.

Alle anderen Parteien dagegen

Die Opposition lehnte das Gesetz der Großen Koalition jedoch geschlossen ab. Die AfD sprach sich dafür aus, statt des Aufsichtsrats die Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung entscheiden zu lassen. Linke und Grüne warben für eine gesetzliche Beschränkung der Managergehälter. Die FDP wies hingegen die Kritik an den Vergütungen zurück und beklagte ein generelles Misstrauen gegenüber der Wirtschaft.

Neben der Vorstandsvergütung geht es in der Aktionärsrechterichtlinie auch darum, die Information der Anleger und deren Mitspracherechte zu verbessern. Zudem werden Transparenzpflichten für einflussreiche Stimmrechtsberater und institutionelle Investoren wie Versicherungen und Rentenkassen im Aktiengesetz verankert. Auch müssen in Zukunft Geschäfte der börsennotierten Aktiengesellschaften mit ihnen nahestehenden Personen, insbesondere mit Großaktionären, vom Aufsichtsrat oder einem Aufsichtsratsausschuss genehmigt und öffentlich bekannt gemacht werden.

Quelle: ntv.de, lwe/dpa/AFP/DJ

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