Weder Nikab noch Helm Länder fordern Verhüllungsverbot vor Gericht
19.10.2018, 14:44 Uhr
Frauen, die aus religiösen Beweggründen ihr Gesicht verschleiern, wären von dem Gesetz betroffen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Die Mimik verrät viel über einen Menschen und die Aussagen, die er trifft. Prinzipiell ist es bislang trotzdem möglich, vor Gericht das eigene Gesicht zu verdecken. Ein Gesetzentwurf des Bundesrats soll dies nun ändern. Ausnahmen soll es nur in Einzelfällen geben.
Im Gericht sollen Zeugen und Verfahrensbeteiligte künftig generell keine Gesichtsschleier, Burkas, Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme tragen dürfen. Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf für ein grundsätzliches Verhüllungsverbot beim Bundestag einzubringen. Auch der Deutsche Richterbund unterstützt den Gesetzentwurf.
Das Gericht müsse sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik ausschöpfen können, um den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit von Aussagen aufzuklären. Bislang gibt es nur die Möglichkeit einzelner richterlicher Anordnungen - kein generelles Verhüllungsverbot.
Für Frauen, die aus religiöser Überzeugung ihr Gesicht mit einem Niqab (Gesichtsschleier) oder einer Burka verhüllen, wäre das Verbot zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Aus Sicht des Bundesrates ist dieser aber gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Verhandlung zu gewährleisten.
Auch das Tragen von Masken, Sturmhauben oder Motorradhelmen soll damit verboten werden. Ausnahmen soll es für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säureattacken geben.
Ohne eine Erkennbarkeit der Mimik "ist eine Aussage nichts wert", sagte in der Debatte der nordrhein-westfälische CDU-Justizminister Peter Biesenbach. Ohne ein "offenes Gesicht" sei ein rechtsstaatliches Verfahren nicht möglich, argumentierte auch der baden-württembergische CDU-Justizminister Guido Wolf.
Quelle: ntv.de, agr/dpa/AFP