Politik

Staatsrechtler äußern BedenkenLänder wollen Leugnung von Israels Existenzrecht strafbar machen

10.07.2026, 17:50 Uhr
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Die israelische Fahne zusammen mit der Deutschlandfahne und der Flagge der EU vor dem Reichstag in Berlin. (Foto: picture alliance / IPON)

Ein Vorstoß aus Hessen zur Leugnung des Existenzrechts Israels passiert den Bundestag. Befürworter wollen damit jüdisches Leben in Deutschland besser schützen. Doch Staatsrechtler haben Bedenken.

Die Länder haben sich dafür ausgesprochen, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Nachdem ein entsprechender Vorschlag Hessens im Bundesrat eine Mehrheit fand, wird sich nach der Sommerpause der Bundestag damit befassen müssen. Staatsrechtler haben allerdings im Vorfeld Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht. Sie sehen die Meinungsfreiheit gefährdet. 

Der von Hessen eingebrachte Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die geeignet ist "die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern." 

Hessens CDU-Justizminister, Christian Heinz, betonte in der Sitzung, der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen die Meinungsfreiheit und nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung. Die vorgeschlagene Änderung sei "rechtlich geboten und auch politisch notwendig". Deutschland dürfe kein Land sein, das bei Judenhass auf den Straßen wegschaue. Nach der Abstimmung erklärte Heinz: "Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen."

Bisher sieht das Recht keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel oder eines anderen Staates vor. In der Antragsbegründung wurde ausgeführt, die Strafvorschriften zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten beziehungsweise dem Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen seien nicht in allen Fällen ausreichend. 

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Ende Mai in einer Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts Israels ausgeführt, ein entsprechender Gesetzentwurf dürfte ein "Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung darstellen" und wäre damit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar. 

Mecklenburg-Vorpommern enthält sich

Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich und gab zu der Abstimmung im Bundesrat zu Protokoll, es teile zwar das Anliegen, "antisemitische Vernichtungsaufrufe wirksam zu bekämpfen". Gleichwohl sehe man einen neuen Straftatbestand mit erheblichen rechtlichen und kriminalpolitischen Fragen verbunden, die derzeit nicht hinreichend beantwortet seien. 

Bei den als antisemitisch eingestuften Hassdelikten stellte die Polizei im vergangenen Jahr einen Anstieg um fünf Prozent auf 6.548 Straftaten fest. "Internationale Konfliktlagen emotionalisieren auch in Deutschland", sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, bei der Vorstellung der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität. So stehe fast die Hälfte der 2025 festgestellten antisemitischen Hasskriminalität im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt.

In einer zweiten Protokollerklärung von Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, der sich auch Hamburg, Brandenburg und Baden-Württemberg anschlossen, heißt es, man sehe es als Aufgabe des Bundesgesetzgebers, hier "eine rechtssichere und verfassungskonforme Regelung zu schaffen, die den Schutz vor antisemitischer Gewalt- und Vernichtungsrhetorik wirksam und zielgenau stärkt". Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorlegen.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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