Schutzvorgaben fallen Lauterbach mahnt "freiwilliges" Maskentragen an
01.04.2022, 17:48 Uhr
Lauterbach hätte gerne gesehen, dass in mehr Ländern die Hotspot-Regelung aktiv vorangetrieben wird.
(Foto: Kay Nietfeld/dpa)
Mit dem Auslaufen zahlreicher Corona-Beschränkungen Ende dieser Woche entfällt vielerorts die Maskenpflicht. Dies wird auch Innenräume betreffen, etwa die vieler Supermärkte oder Fitness-Studios. Bundesgesundheitsminister Lauterbach mahnt zur Vorsicht.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat vor dem Ende zahlreicher Corona-Beschränkungen in Deutschland zu weiterer Vorsicht aufgerufen. "Der Einzelne sollte sich von den Lockerungen jetzt nicht irritieren lassen: Die Pandemie ist noch nicht vorbei", sagte der SPD-Politiker. "Die Gefahr, sich jetzt noch zu infizieren, ist so hoch wie nie zuvor." Daher laute sein Appell: "Bitte tragen Sie freiwillig Masken in Innenräumen." Diese seien ein besonders wirksamer Schutz und sollten so viel wie möglich genutzt werden.
Nach dem neuen bundesweiten Rechtsrahmen sind den Ländern ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen möglich. Weitergehende Auflagen auch mit einer Maskenpflicht etwa in Geschäften oder Schulen können sie in sogenannten Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese regional eine drohende kritische Corona-Lage feststellt. Von den 16 Ländern machen davon aber vorerst nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Gebrauch.
Lauterbach enttäuscht von Bundesländern
Lauterbach sagte: "Dass nicht mehr Bundesländer diesem Beispiel folgen, ist enttäuschend. So verlängern sie nur die Omikron-Welle und riskieren mehr unnötige Todesfälle vor einem Abklingen der Welle voraussichtlich nach Ostern." Ein effektiver Schutz der Bürgerinnen und Bürger in dieser Phase der Corona-Pandemie sei möglich und nötig. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern machten vor, wie es gehe.
Bundesjustizminister Marco Buschmann verteidigte das geänderte Infektionsschutzgesetz indessen erneut gegen Kritik. "Das Gesetz ist streng, aber es ist nicht schlecht", sagte er im ARD-"Morgenmagazin". "Das Gesetz ist sehr klar und handwerklich gut gemacht. Aber einigen gefällt nicht, dass die Voraussetzungen für die Hotspot-Regelung genauso präzise gefasst sind und eben, wenn missbräuchlich von der Regelung Gebrauch gemacht würde, Gerichte dann auch ein Stoppschild aufstellen würden."
Quelle: ntv.de, mpe/dpa