Politik

"Rechtsextremistischer Anschlag" Lebenslange Haft für Lübcke-Mörder gefordert

Der Angeklagte Stephan Ernst

Der Angeklagte Stephan Ernst

(Foto: dpa)

Mehrere Stunden dauert das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Darin fordert die Anklagebehörde, Stephan Ernst für den Mord an einem Politiker aus rechtsextremen Motiven hart zu bestrafen. Das Urteil soll Ende Januar ergehen.

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke durch einen Rechtsextremisten fordert die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten. Zuvor hatte die Behörde in ihrem Plädoyer die Anklagevorwürfe als erwiesen angesehen. Stephan Ernst sei des Mordes an Lübcke schuldig, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Sowohl diese Tat als auch der Tatvorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling 2016 seien "rechtsextremistische Anschläge" gewesen.

Die Anklagebehörde will zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht. Ernst habe Lübcke heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet. Weiter sagte Kilmer, dass Ernst derzeit einen Hang zu erheblichen Straftaten habe und gefährlich für die Allgemeinheit sei. Bereits seit seiner Jugend sei E. in einer rassistischen Grundhaltung verhaftet. Mehrere Bewährungs- und Haftstrafen hätten ihn nicht von seiner Ideologie abbringen können, sagte Killmer.

"Öffentliches Fanal"

"Die feige Ermordung Lübckes ist eine Mahnung an uns alle", sagte Killmer. E. habe Lübcke ermordet, um ihn "für seine offene Flüchtlingspolitik abzustrafen". Er habe mit der Tat ein "öffentliches Fanal" setzen wollen. Killmer kritisierte, dass viele Fragen zur Tatplanung und zum Tatablauf offen geblieben seien - trotz E.s Ankündigung, alle Fragen der Hinterbliebenen beantworten zu wollen.

Ernst hatte im Prozess gestanden, im Sommer 2019 den CDU-Politiker auf dessen Terrasse im Kreis Kassel erschossen zu haben. Motiv sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt hatte. Abgestritten hat Ernst dagegen eine Messerattacke im Jahr 2016 auf den heute 27-jährigen irakischen Flüchtling. Im Bezug auf den Mord an Lübcke gab er jedoch an, dass ihn der wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagte Markus H. begleitet habe. Dies glaubt die Bundesanwaltschaft nicht.

Der Mitangeklagte Markus H. habe aber zur Tat beigetragen. Er habe vom "tief verwurzelten Hass" Ernsts auf Lübcke gewusst und ihn in seiner Ablehnung unterstützt - auch wenn Ernst am Tatabend alleine gehandelt habe. "In seinem Hass war E. nicht allein", sagte Killmer. Auch H. sei ein "Rassist".

Für Markus H. forderte die Bundesanwaltschaft insgesamt neun Jahre und acht Monate Haft und beantragte einen Haftbefehl gegen ihn wegen Fluchtgefahr. Er war im Oktober aus Mangel an Beweisen für seine Beihilfe aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Für die Strafforderungen der Anklagebehörde waren mehrere Stunden angesetzt. Im neuen Jahr sollen die Nebenkläger zu Wort kommen, die Lübckes Familie und den Flüchtling vertreten, dann die Verteidiger. Die Urteilsverkündung ist für den 26. Januar geplant.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa

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