Politik

Mord aus Angst vor Atomkrieg Mann nach Messerattacke auf schlafenden Sohn in Psychiatrie

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Laut Staatsanwaltschaft schnitt der Mann seinem Sohn die Kehle durch und stach fünfmal auf ihn ein.

Laut Staatsanwaltschaft schnitt der Mann seinem Sohn die Kehle durch und stach fünfmal auf ihn ein.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Auf einem Campingplatz in Schleswig-Holstein sticht ein Vater nachts unvermittelt mit einem Messer auf seinen Sohn ein, während dieser schläft. Kurz darauf ruft er selbst die Polizei und stellt sich. Wegen seiner abstrusen Begründung muss er nicht ins Gefängnis.

Wegen einer tödlichen Messerattacke auf seinen schlafenden sechsjährigen Sohn hat das Landgericht Kiel einen 40-Jährigen dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen. Nach Überzeugung der Richterinnen und Richter tötete er das Kind aus Angst vor einem Atomkrieg und wird aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft. Es handelte sich um ein Sicherungsverfahren, das bereits am Montag endete.

Die Tat ereignete sich im September vergangenen Jahres auf einem Campingplatz in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Bösdorf bei Plön. Der Vater rief nach der nächtlichen Tat selbst die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Laut Staatsanwaltschaft schnitt er seinem Sohn die Kehle durch und stach darüber hinaus fünfmal auf ihn ein. Das Kind starb vor Ort.

"Psychiatrische Vorerkrankung"

Nach damaligen Angaben der Ermittler fügte sich der 40-Jährige auch selbst Schnittverletzungen zu, die aber nicht lebensbedrohlich waren. Schon unmittelbar nach der Tat berichteten sie zudem von einer "psychiatrischen Vorerkrankung", die erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit des Manns begründeten. Er kam daraufhin zunächst vorläufig in eine Psychiatrie.

Das Gericht ging von einem heimtückischen Mord aus, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit. Das Urteil entsprach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die Verteidigung stellte keine konkrete Forderung. Nach Angaben des Gerichts vom Dienstag verzichteten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Rechtsmittel. Ob sich die Nebenklage dem anschließt, war zunächst noch offen.

Quelle: ntv.de, can/AFP

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