Politik

Aussagen vor dem U-Ausschuss Ministerium holt Berater für Berateraffäre

Neben Ministerin von der Leyen müssen sich auch einige ihrer Mitarbeiter den Fragen des Untersuchungsausschusses stellen.

Neben Ministerin von der Leyen müssen sich auch einige ihrer Mitarbeiter den Fragen des Untersuchungsausschusses stellen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Beraterverträge des Verteidigungsministeriums stehen im Mittelpunkt eines Untersuchungsausschusses. Dort müssen mehrere Mitarbeiter aussagen. Das Ministerium engagiert dafür Anwälte zur Vorbereitung.

Das Verteidigungsministerium lässt Mitarbeiter durch eigens angeheuerte Top-Anwälte auf ihre Aussagen vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre vorbereiten. Das bestätigte das Ministerium in Berlin. Laut einem Bericht des "Spiegel" hat das Ministerium für den Beistand ein Budget von 80.000 Euro eingeplant.

Der Ausschuss hatte Mitte Februar seine Arbeit aufgenommen. Im Verteidigungsministerium sollen millionenschwere Verträge unter Umgehung des Vergaberechts vergeben worden sein. Die 36 Mitglieder des Gremiums sollen der Frage nachgehen, wie es zu den Unregelmäßigkeiten im Ressort von CDU-Politikerin Ursula von der Leyen kam und wer dafür verantwortlich ist.

Dazu sollen neben von der Leyen auch Mitarbeiter ihres Ministeriums aussagen. Zur Vorbereitung darauf hat das Ministerium laut "Spiegel" renommierte Juristen wie den Berliner Strafverteidiger Johannes Eisenberg oder die langjährige Vorsitzende der Berliner Rechtsanwaltskammer, Margarete Gräfin von Galen, engagiert. Deren Honorarsätze belaufen sich demnach auf bis zu 380 Euro pro Stunde. Begründet wurde dies demnach mit einer Schutzbedürftigkeit der aussagenden Mitarbeiter.

Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Jens Flosdorff, erklärte dazu: "Die Übernahme von Rechtsanwaltskosten für Zeugen in U-Ausschüssen war und ist völlig üblich - auch bei anderen U-Ausschüssen anderer Ministerien." Eine Kostenübernahme solle es aber "nur für aktive Mitarbeiter unterhalb der Ebene politischer Beamter" geben. Zur Auswahl der Rechtsanwälte erklärte Flosdorff, diese müssten "Erfahrung mit dem parlamentarischen Prozedere haben und eingestufte Dokumente lesen dürfen". Dafür sei die Auswahl begrenzt.

Quelle: ntv.de, mli/AFP

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