Vorwurf des Datendiebstahls NRW-Linke zeigen Wagenknecht-Mitstreiter an
23.10.2023, 13:05 Uhr Artikel anhören
Bis November 2022 war Schön Geschäftsführer der Linken in Nordrhein-Westfalen.
(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)
In Sahra Wagenknechts Verein zum Aufbau ihrer eigenen Partei ist Lukas Schön Geschäftsführer. Wie der "Stern" nun berichtet, erstattet der NRW-Landesverband der Linken Anzeige gegen ihn. Er soll unerlaubt Mitgliedsdaten kopiert haben.
Der nordrhein-westfälische Landesverband der Linken hat gegen den Geschäftsführer des neuen Wagenknecht-Vereins, Lukas Schön, Strafanzeige wegen des Verdachts auf Datendiebstahl erstattet. Nach Recherchen des Magazins "Stern" soll Schön kurz vor seinem Ausscheiden als Geschäftsführer des Landesverbandes unbefugt die Mitgliederdatei kopiert haben, so der Vorwurf.
Lukas Schön war bis November 2022 Geschäftsführer der Linken in NRW. In dieser Funktion hatte er Zugriff auf die Mitgliederdatei, mithin auf Kontakt- und Adressdaten von rund 7900 Personen. Wenige Tage nach dem Vorfall wurde bekannt, dass Wagenknecht die Gründung einer eigenen Partei nicht ausschließt. Der Landesverband der Linken in Nordrhein-Westfalen hat deshalb am Sonntag bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen Schön erstattet.
Laut Anzeige, die dem "Stern" vorliegt, soll Schön zwischen dem 6. Oktober 2022 und dem 18. Oktober 2022 eine Kopie der Mitgliederkartei des gesamten Landesverbandes erstellt haben. Die Datei enthielt neben Namen auch Telefonnummern, Geburtsdaten und Adressen. "Eine solche Gesamtdatei zu erzeugen ist, wie auch die Bundesgeschäftsstelle bestätigt hat, natürlich völlig ungewöhnlich", heißt es in dem Strafantrag.
Das Vorgehen sei deshalb "auffällig", weil es nicht zu Schöns "Nutzungsverhalten in der Zeit davor" passe. Auch habe es zu diesem Zeitpunkt "keinen dienstlichen Grund" gegeben, eine solche Datei zu erstellen. Weiter heißt es in der Strafanzeige: "Es besteht daher der Verdacht, dass Herr Schön die Daten nicht zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten exportiert hat, sondern in Vorbereitung des Projekts zur Gründung einer konkurrierenden Partei."
Verstoß gegen Datenschutzgesetz?
Das aber wäre unter anderem ein Verstoß gegen Paragraf 42 des Bundesdatenschutzgesetzes. Wer "nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen" unerlaubt an Dritte übermittelt oder zugänglich macht und dabei "gewerbsmäßig" handelt, kann mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
Lukas Schön sagte auf Anfrage des "Stern": "Zu den Vorwürfen kann ich aktuell nichts sagen, mich hat noch nichts erreicht in dieser Angelegenheit." Auf die Nachfrage, ob er die Datei unbefugt gesichert habe und wenn ja, in welcher Absicht, antwortete er: "Definitiv nein, ich hatte dementsprechend auch kein Ziel."
Der Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht Jan Froehlich hält die Strafanzeige für nachvollziehbar. Die dokumentierten Vorgänge würden die Annahme rechtfertigen, "dass eine datenschutzrechtlich unzulässige Verarbeitung" vorliegen könne. "Dafür sprechen die vorgelegten Unterlagen wie auch der Zeitpunkt der Übermittlung und der Hinweis auf vorher fehlende, vergleichbare Tätigkeiten", sagte Froehlich. Es gelte aber weiterhin die Unschuldsvermutung.
Quelle: ntv.de, mdi