Politik

"Eine politische Mogelpackung" Opposition klagt gegen Wahlrechtsreform

Buschmann (r.), Haßelmann (M.) und Straetmanns (l.) ließen kein gutes Haar an dem Reformkompromiss. Ihnen fehlt es  an Rechtsklarheit sowie echtem Willen zur Veränderung.

Buschmann (r.), Haßelmann (M.) und Straetmanns (l.) ließen kein gutes Haar an dem Reformkompromiss. Ihnen fehlt es an Rechtsklarheit sowie echtem Willen zur Veränderung.

(Foto: dpa)

Um die stetig steigende Zahl an Abgeordneten im Bundestag zu begrenzen, beschließen Union und SPD im vergangenen Jahr einen Kompromiss zur Wahlrechtsreform. Doch bei den Oppositionsparteien fällt dieser durch. Sie ziehen nun vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

FDP, Linke und Grüne ziehen gegen die von Union und SPD vorgeschlagene Wahlrechtsreform gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht. Dazu haben die drei Bundestags-Oppositionsfraktionen eine Normenkontrollklage in Karlsruhe samt Antrag auf eine einstweilige Anordnung eingereicht, wie der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, ankündigte. Die Regierungskoalition habe in dem entsprechenden Gesetzentwurf alles, was zur Lösung des Problems beitragen könne, in die Zukunft vertagt "und sie hat zum wiederholten Male so etwas wie politische Selbstbedienung an den Tag gelegt".

Buschmann betonte, die von FDP, Linken und Grünen vorgelegten Vorschläge zur Wahlrechtsreform hätten zum Ziel gehabt, "das stetige Wachstum an Mandaten des Deutschen Bundestages zu dämpfen und aufzuhalten. Denn ein immer weiter wachsendes Parlament ist weniger arbeitsfähig und verliert auch an Akzeptanz". Dies erreiche das im Oktober vom Bundestag beschlossene geänderte Bundeswahlgesetz indes nicht, sondern es gefährdete vielmehr dessen Befriedungsfunktion, so Buschmann. Union und SPD hätten es auch mit dem geänderten Parteiengesetz "an Respekt vor den Institutionen unserer Demokratie vermissen lassen".

Der Wahlrechtsvorschlag der Großen Koalition hält grundsätzlich am System der personalisierten Verhältniswahl und auch an der Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten fest. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden, und ziehen Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich. Um immer mehr Abgeordnete im Parlament zu verhindern, sollen diese Überhangmandate nach dem dritten Überhangmandat ausgeglichen werden. Zugleich sollen Wahlkreismandate auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern angerechnet werden. Die Zahl der Wahlkreise soll ab 1. Januar 2024 - also nach der nächsten Bundestagswahl - von 299 auf dann 280 sinken. Eine Reformkommission soll zudem weitere Vorschläge ausarbeiten.

"Reform verstößt gegen Demokratieprinzip"

Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann betonte, es gebe in dem Gesetzentwurf keinerlei Rechtsklarheit. "Mit den Anträgen machen wir deutlich, dass die angegriffene Neuregelung gegen das Gebot der Normenklarheit und das der ausgleichslosen Überhangmandate verstößt." Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, nannte den Entwurf "eine politische Mogelpackung", die das Ziel "grandios" verfehlen werde. Von diesem Wahlgesetz profitiere allein die Union, und Stimmen von Unionswählern würden mehr wert sein als die von anderen Parteien.

Die Prozessbevollmächtigte Sophie Schönberger erklärte, dass die Union je nach Ausgleich der Überhangmandate fast vier Prozentpunkte mehr an Mandaten stellen könnte. Die jetzige Regelung sei "so unvollständig und widersprüchlich, dass man einfach politisch gestalten muss, um das Wahlrecht zu vollziehen", sagte die Juristin. "Und das ist mit dem Demokratieprinzip schlicht und ergreifend nicht vereinbar."

Quelle: ntv.de, spl/DJ

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