Nach 141 Tagen gezeichnet Palästinenser kommt nach Hungerstreik frei
05.01.2022, 02:30 Uhr
In Abu Hawaschs Heimatstadt Dura gab es noch kurz vor der Verkündung der Freilassung solidarische Proteste mit dem Inhaftierten.
(Foto: picture alliance / AA)
Seit mehr als einem Jahr befindet sich der Palästinenser Hischam Abu Hawasch in israelischer Administrativhaft. Fast die Hälfte der Zeit führt er einen Hungerstreik. Zuletzt gingen Bilder des abgemagerten Mannes durch die sozialen Medien. Nun soll er freikommen.
Nach 141 Tagen Hungerstreik soll ein palästinensischer Häftling in Israel im kommenden Monat freikommen. Sein Rechtsanwalt Dschawad Bolous bestätigte am Dienstagabend, dass es darüber mit der israelischen Seite eine Einigung gibt. Hischam Abu Hawasch solle am 26. Februar freigelassen werden. Deshalb könne der 40-Jährige seinen lebensgefährlichen Hungerstreik nun beenden. Auch der palästinensische Häftlingsverband bestätigte die Einigung. Vor dem Haus des Mannes im Westjordanland gab es Freudenfeiern.
Der ultrarechte israelische Oppositionspolitiker Bezalel Smotrich sprach hingegen von einer "Kapitulation gegenüber dem Terror". Die militante Palästinenserorganisation Islamischer Dschihad hatte am Samstag vor einer "Explosion" gewarnt und mit einem Ende der Waffenruhe im Gazastreifen gedroht, sollte Israel Abu Hawasch nicht freilassen. Nach palästinensischen Medienberichten steht Abu Hawasch dem Islamischen Dschihad nahe.
Der fünffache Vater stammt aus Dura nahe Hebron im südlichen Westjordanland. Nach Medienberichten befindet er sich seit Oktober 2020 in sogenannter Administrativhaft. Dies ermöglicht es Israel, Verdächtige für sechs Monate ohne formelle Anklage festzuhalten.
In sozialen Medien waren in den letzten Tagen Bilder des bärtigen Mannes im Krankenhausbett zu sehen, auf denen er extrem abgemagert und geschwächt aussah. Die israelische Organisation Ärzte für Menschenrechte teilte bei Twitter mit, eine Mitarbeiterin habe den Häftling untersucht. Sie habe berichtet, dass er sich wegen schlechter Kaliumwerte und möglicher Herzrhythmusstörungen "in unmittelbarer Lebensgefahr befindet".
Quelle: ntv.de, mpe/dpa