"Ich hätte Titel nicht entzogen"Plagiatsexperte: Voigt nicht mit Guttenberg vergleichbar

In der Affäre um den Verlust seines Doktortitels übersteht Thüringens Ministerpräsident einen Misstrauensantrag der AfD. Ein Plagiatsexperte räumt Voigt auch gute Chancen ein, die Klage gegen die TU Chemnitz zu gewinnen.
Die Plagiats-Vorwürfe gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt rechtfertigen nach Einschätzung des deutsch-luxemburgischen Fachmanns Jochen Zenthöfer nicht zwingend die Aberkennung von Voigts Doktortitel und sind in ihrer Schwere auch nicht mit dem Fall des einstigen CSU-Politikers Karl-Theodor zu Guttenberg vergleichbar. "Der Fall Voigt ist ein Grenzfall. Ich hätte den Doktortitel nicht entzogen", sagte der Jurist und Publizist, der sich mit Veröffentlichungen zum Thema Plagiate einen Namen gemacht hat, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Zenthöfer ergänzte: "Der ehemalige Bundesminister hatte in seiner Dissertation großflächig abgeschrieben und Teile von Dritten schreiben lassen. Bei Voigt machen echte Plagiate 0,9 Prozent des Textes aus, wenn man Zitierfehler dazuzählt, sind es 2,58 Prozent."
Die Technische Universität Chemnitz hatte dem CDU-Politiker Voigt in der vergangenen Woche den Doktorgrad entzogen. Es geht um eine politikwissenschaftliche Dissertation aus dem Jahr 2008. Wegen des Vorgangs musste sich der Ministerpräsident im Erfurter Landtag einem von der AfD eingebrachten Misstrauensantrag stellen, den er aber problemlos überstand. Voigt weist die Vorwürfe zurück und kündigte an, als Privatmann gegen die Entscheidung der Hochschule zu klagen.
Verfahrensfehler an der TU Chemnitz
Damit werde Voigt zunächst wahrscheinlich Erfolg haben, sagte Zenthöfer den Funke-Zeitungen. "Bei der Überprüfung der Doktorarbeit von Herrn Voigt hat es mehrere gravierende Verfahrensfehler gegeben." So seien die Kriterien während des Verfahrens geändert worden. Die Person, die die Kriterien neu aufstellte, habe anschließend ein Gutachten erstellt und danach auch selbst über den Entzug mit abgestimmt. Außerdem seien weder Voigt selbst noch seine damaligen Betreuer angehört worden.
Der Experte betonte zugleich: "Danach aber kann die Universität das Verfahren noch einmal durchführen und zu dem gleichen Ergebnis kommen. Dann wird Herr Voigt möglicherweise verlieren. Grundsätzlich haben die Hochschulen einen großen Ermessensspielraum bei der Überprüfung von Dissertationen."